Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Geilenkirchen am 30.08.2009 wird nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

 


Sachverhalt:

 

Ausschussvorsitzender Kuhn gab dem Ausschuss zur Kenntnis, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist am 03.10.2009 keine Einsprüche gegen die Wahlen eingegangen seien. Die aufgestellten Bewerber seien alle wählbar gewesen und bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es keine Unregelmäßigkeiten gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0