Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen für die Jahre 2021-2025 wird verabschiedet.

 


Frau Savelsberg stellte den Gleichstellungsplan anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage beiliegt.

 

Stadtverordneter Banzet fragte nach, wie sichergestellt werde, dass die Ausübung von Führungstätigkeiten auch in Teilzeit möglich sei und ob Fördermaßnahmen gezielt auf Teilzeitkräfte zugeschnitten würden.

 

Frau Savelsberg erläuterte, dass gesetzlich vorgeschrieben sei, dass eine Teilzeitbeschäftigung der Übernahme einer Führungsposition nicht entgegenstehen dürfe. Konkrete Maßnahmen dazu würden im Gleichstellungsplan nicht genannt, hier würden mehrere der geplanten Maßnahmen ineinandergreifen. Festzustellen sei darüber hinaus, dass sich Teilzeitbeschäftigte häufig scheuen würden, Führungsfunktionen wahrzunehmen.

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass ein Fokusfeld sei, für höhere Stellen und für Führungsaufgaben in Frage kommende weibliche Nachwuchskräfte dazu zu motivieren, sich hierauf zu bewerben.

 

Frau Savelsberg erläuterte auf Anfrage des Stadtverordneten Kravanja, dass der Arbeitgeber bzw. Dienstherr geeignete Maßnahmen ergreifen müsste, um Bewerbern/innen, die in Teilzeit arbeiten wollen würden, dies zu ermöglichen, indem beispielsweise die Stelle entsprechend zugeschnitten werde.

 

Stadtverordneter Kleinen wies darauf hin, dass ebenfalls um die Akzeptanz der übrigen Mitarbeitenden geworben werden sollte, die die aufgeführten Maßnahmen nicht unmittelbar betreffen würden.

 

Herr Grünewald nahm den Hinweis der Stadtverordneten Engelmann auf, die Ausschreibung der Stelle in der Stadtbücherei zu überprüfen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erläuterte anlässlich der Frage der Stadtverordneten Thelen, dass die aktuelle Platzsituation die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros nicht ermögliche, dies jedoch mit der Nutzung des NEW-Gebäudes in Betracht käme. Hierzu werde sodann zunächst der Bedarf abgefragt.

Frau Savelsberg ergänzte auf Anfrage der Stadtverordneten Engelmann und Volles, dass die Möglichkeit des Eltern-Kind-Büros ein positives Arbeitgebermerkmal sei, das in Stellenbeschreibungen aufgeführt werden würde.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.