Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Ausschuss schlug dem Rat vor, den Betrag in Höhe von 362.853,62 € durch entsprechende Gebühreneinnahmen auszugleichen.


Stadtamtmann Kleinjans teilte mit, dass die gebührenfähigen Kosten entgegen der in der Vorlage gemachten Angabe 362.853,62 € betragen würden. Auf Seite 5 der Anlage zur Vorlage sei der korrekte Betrag wiedergegeben.

 

Stadtverordneter Wolff erwähnte, dass die Unterdeckung bei der Gebührenbedarfsberechnung für das Bestattungswesen sicherlich richtig sei. Immerhin sei man in Geilenkirchen bestrebt, den parkähnlichen Charakter der Friedhöfe zu erhalten. Er sei jedoch der Auffassung, dass man diese Unterdeckung so klein wie möglich halten solle und jegliches Einsparpotenzial nutzen müsse.

 

Stadtverwaltungsrat Willems erläuterte, dass die Stadt die Flächenanteile „Park“, der nicht für Beerdigungen zur Verfügung stehe, und „Friedhofsfläche“ genau ermittelt habe.

Stadtamtmann Kleinjans ergänzte, dass diese Aufstellung in die Berechnungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement mit eingeflossen sei.

 

Stadtverordneter Wolff erwiderte, dass sich die Kultur der Beisetzung im Laufe der Zeit gewandelt habe und die Verwaltung diesen geänderten Bedarf im Auge behalten müsse.

 

Bürgermeister Fiedler dankte für die Hinweise und rief zur Abstimmung auf.

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0