Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Grundgebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

120-/240-l-Restabfallgefäß                                                                          75,00 €/Jahr

770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung                                              225,00 €/Jahr

770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung                               450,00 €/Jahr

1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung                                337,50 €/Jahr

1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung                            675,00 €/Jahr

 

b) Die Gewichtsgebühr für die Abfallentsorgung wird für das Jahr 2022 auf 0,27 €/kg Rest- und Bioabfall festgesetzt.

 


Stadtverordneter Jansen fragte nach, weshalb mit 90 €/Tonne Altpapier kalkuliert werde, wobei dieser Preis in den letzten Monaten stark schwanken würde. Er fragte zudem, ob das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, wonach Elektrogeräte unter bestimmten Voraussetzungen in Geschäften zurückgegeben werden könnten, einkalkuliert worden sei.

 

Frau Feratovic erläuterte, dass der Preis für das Altpapier in dieser Form einkalkuliert worden sei, um die extremen Marktpreisschwankungen ausgleichen zu können. Das Ziel sei es, die Gebühren im Sinne der Bürger/innen so stabil wie möglich zu halten. Einen Vor- oder Nachteil hätten diese hierdurch nicht, da, selbst wenn Überschüsse erwirtschaftet würden, sie innerhalb von vier Jahren auszugleichen seien.

Bezüglich des Elektroschrotts erklärte sie, dass die Möglichkeit durchaus bestehe, das Gesetz kalkulatorisch zu verarbeiten. Hierdurch würde den Bürgern/innen jedoch rechnerisch die Möglichkeit genommen, weiterhin den Elektroschrott von der Müllabfuhr mitnehmen zu lassen, oder am Wertstoffhof abgeben zu können. Dies wäre ein Einschnitt in den Bürgerservice.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Bürgerliste dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Langfristig sei zu hinterfragen, ob am Wiegesystem für Rest- und Biomüll festgehalten werde.

 

Auf Anfrage des Stadtverordneten Weiler erklärte Bürgermeisterin Ritzerfeld, dass es das Datenschutzrecht nicht zulasse, Bürger/innen danach zu fragen, weshalb sie über das Jahr hinweg keinen Rest- oder Biomüll abholen lassen würden.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.