a)      Bürgermeisterin Ritzerfeld informierte darüber, dass in jüngster Zeit Fördermittel zu drei Projekten hätten akquiriert werden können. Mit Zuwendungsbescheid vom 21.09.2021 sei für die grundhafte Erneuerung der Rad- und Gehweg-Brücke Nr. 116 über der Wurm, nahe Nirm ein Zuwendungsbetrag von 138.000 € gewährt worden. Dies entspreche einer Förderquote von 95 %. Grundlage sei das Förderprogramm „Stadt und Land“ aus der Förderrichtlinie „Nahmobilität“.

Darüber hinaus habe die Stadt mit Zuwendungsbescheid vom 12.10.2021 für die grundhafte Erneuerung des Radweges entlang der Heinsberger Straße aus dem Sonderprogramm für Erhaltungsinvestitionen 379.000 € zugesichert bekommen. Die Förderquote betrage hier ebenfalls 95 %.

Zuletzt informierte sie darüber, dass die Stadt mit Zuwendungsbescheid vom 28.10.2021 29.120 € für das Mobilitätskonzept der Stadt Geilenkirchen zugesichert bekommen habe. Die Förderquote betrage 80 % und gehe aus der Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ hervor.

 

b)      Sie berichtete des Weiteren, dass der Pflichtumtausch von Führerscheinen bzw. die Entgegennahme abgelaufener Führerscheine ab dem 01.01.2022 im Bürgerbüro umgesetzt werden könne. Anträge auf Umtausch würden im Bürgerbüro ausgefüllt und entgegengenommen. Sie würden sodann an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass die beiden bis dato vakanten Stellen nun besetzt seien. Hierdurch sei es wieder möglich, kurzfristig Termine zu erhalten. Angesichts der aktuellen Pandemielage werde dringend angeraten, von der Möglichkeit der Terminvergabe sowohl im Bürgerbüro als auch bei übrigen Dienstleistungen Gebrauch zu machen.