Beschluss:
a) Die Grundgebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:
120-/240-l-Restabfallgefäß 75,00 €/Jahr
770-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung 225,00 €/Jahr
770-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung 450,00 €/Jahr
1.100-l-Restabfall-Container mit 14-täglicher Leerung 337,50 €/Jahr
1.100-l-Restabfall-Container mit wöchentlicher Leerung 675,00 €/Jahr
b) Die Gewichtsgebühr für die Abfallentsorgung wird für das Jahr 2022 auf 0,27 €/kg Rest- und Bioabfall festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.