Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Entscheidungsbefugnis der Bürgermeisterin zum Bezug von Verbrauchsgütern über den Katalogeinkauf der KoPart eG auf Investitionsgüter sowie auf Dienstleistungen der KommunalAgentur NRW im Rahmen der Mitgliedschaft bei der KoPart eG zu erweitern. Die Bürgermeisterin wird auch diesbezüglich von ihrer Informationspflicht aus § 11 Abs. 5 i. V. m. abs. 4 lit. j) der Zuständigkeitsordnung entbunden.

Der Auftrag an die Verwaltung, dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich eine Aufstellung über die im Vorjahr beschafften Verbrauchsgüter und den Auftragswert zu präsentieren, wird hinsichtlich der beschafften Investitionsgüter und Dienstleistungen erweitert.


Herr Grünewald antwortete auf die Anfrage der Stadtverordneten Engelmann, dass unter Dienstleistungen insbesondere Beratungsleistungen wie die Begleitung komplizierter Ausschreibungsverfahren gemeint seien.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.