Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südlich von Müllendorf, zwischen der K 24 und der Bahnlinie Aachen/Mönchengladbach, einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Vor dem Einstieg in die Beratung ging Herr Conrads kurz auf die vor dem Sitzungsbeginn durchgeführte Ortsbesichtigung des Betriebsgeländes der Firma SP Recycling GmbH ein.

 

Herr Ronneberger wollte sichergestellt wissen, dass die Bewohner der Ortschaft Müllendorf vor von der geplanten Anlage eventuell ausgehenden Emissionen durch entsprechende bauliche Maßnahmen geschützt würden.

 

Herr Scholz stellte klar, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handele. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens würden auch potentielle Belästigungen Gegenstand der Prüfung sein. Eventuell notwendige Auflagen würden sich dann aus der immissionsschutzrechtlichen Bewertung durch die Fachbehörde (Kreisverwaltung, ggfls. Bezirksregierung) ergeben.    


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.