Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 35, 2. Änderungen der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich

 

a)      der Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe und

 

b)     der Änderung der Lage/Ausrichtung der Tiefgaragenzufahrt/-ausfahrt

 

werden antragsgemäß erteilt.


Frau Slupik erkundigte sich nach dem Verfahrensstand hinsichtlich der Umsetzung des Projektes.

 

Herr Dyong teilte mit, dass ein entsprechender Bauantrag vorliege und die Umsetzung des Projektes unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung geplant sei.

 

Herr Ronneberger wollte wissen, was mit dem Relief an der Seitenwand des alten Hauptpostgebäudes geschehen werde.

 

Herr Michael Jansen berichtete, dass man in der Angelegenheit mit dem Eigentümer in Kontakt stehe. Aufgrund der nun anstehenden Baumaßnahme werde man das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, um eine einvernehmliche Lösung für den Verbleib des Kunstwerkes zu finden. 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.