Beschlussvorschlag:

 

1.    Es wird beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südwestlich der Haihover Straße, nordwestlich des Dammwegs, nördlich der Straße "In der Au" und südöstlich des Flusses "Wurm" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

2.    Die städtebaulichen Ziele und Maßnahmen aus dem in dieser Sitzung vorgestellten städtebaulichen Konzept, insbesondere

 

-         Integration verschiedener Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und zentrumsnahen Wohnen,

-         mehrgeschossige Straßenrandbebauung entlang der Haihover Straße,

-         Schaffung von Aufenthaltsqualitäten und Treffpunkten für Jung und Alt,

-         Aufwertung des Wurmuferbereichs,

-         Pflanzung von neuen Bäumen,

-         Schaffung von innerstädtischen Grünflächen,

-         Erhalt und Förderung kurzer Wegeverbindungen,

-         Umstrukturierung der Parkmöglichkeiten sowie

-         Berücksichtigung erneuerbarer Energien, insbesondere für Dachflächen,

 

werden als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.


Herr Kalus stellte das von der Verwaltung erarbeitete Konzept zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Areals vor. Die wesentlichen Inhalte dieser Power-Point-Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Eingangs gab er einen Überblick über den Ablauf der Präsentation um anschließend auf die einzelnen Punkte wie Analyse, Ziele, Maßnahmenkonzept und die letzte Entwurfsplanung der Grundstückseigentümerin einzugehen.

Das Areal sei bauplanungsrechtlich dem sog. beplanten Innenbereich zuzuordnen, konkret läge es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen. Dieser Bebauungsplan sei in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre entstanden und als Satzung in Kraft getreten. Der Bebauungsplan setze für das Areal teilweise ein Sondergebiet fest, mit der Zweckbestimmung Laden und Tankstelle, teilweise Park- und Stellplätze. Er beschrieb die Bezüge zur Umgebungsbebauung. In der sich anschließenden Analyse benannte er die Vorzüge und Nachteile des Areals und der Umgebungsbebauung und definierte im Folgenden die städtebaulichen Ziele. Anhand einer Karte mit entsprechender Legende beschrieb er das angedachte Maßnahmenkonzept.  

Nachdem er die letzte der Verwaltung vorliegende Entwurfsplanung der Grundstückseigentümerin vorgestellt hatte, gab er abschließend einen Ausblick auf ein mögliches Scenario zur Projektumsetzung.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde der Entwurf fraktionsübergreifend befürwortet. Die Planung werte insbesondere den Wurmuferbereich auf. Die Schaffung von Wohnraum wurde begrüßt, wobei hier insbesondere auf sozial schwächere Mieter Rücksicht genommen und der Wohnraum barrierefrei errichtet werden solle. Die anstehenden Baumaßnahmen in der Innenstadt werde der Bevölkerung und den Gewerbetreibenden einiges abverlangen. Deshalb sei es wichtig, ein gutes Ergebnis zu erreichen, um hierdurch für Akzeptanz zu sorgen. Es bestand Einigkeit darüber, dass die im Beschlussvorschlag genannten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen um Berücksichtigung erneuerbarer Energien für Dachflächen erweitert werden solle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.