Sitzung: 27.01.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 2446/2022
Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südwestlich der Haihover Straße, nordwestlich des Dammwegs, nördlich der Straße "In der Au" und südöstlich des Flusses "Wurm" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
2.
Die städtebaulichen Ziele und Maßnahmen aus dem in
dieser Sitzung vorgestellten städtebaulichen Konzept, insbesondere
-
Integration
verschiedener Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und zentrumsnahen Wohnen,
-
mehrgeschossige
Straßenrandbebauung entlang der Haihover Straße,
-
Schaffung von
Aufenthaltsqualitäten und Treffpunkten für Jung und Alt,
-
Aufwertung des
Wurmuferbereichs,
-
Pflanzung von
neuen Bäumen,
-
Schaffung von
innerstädtischen Grünflächen,
-
Erhalt und Förderung
kurzer Wegeverbindungen,
-
Umstrukturierung
der Parkmöglichkeiten sowie
-
Berücksichtigung
erneuerbarer Energien, insbesondere für Dachflächen,
werden als Grundlage für das
weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.
Herr Kalus stellte das von der
Verwaltung erarbeitete Konzept zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des
Areals vor. Die wesentlichen Inhalte dieser Power-Point-Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Eingangs gab er einen Überblick
über den Ablauf der Präsentation um anschließend auf die einzelnen Punkte wie
Analyse, Ziele, Maßnahmenkonzept und die letzte Entwurfsplanung der
Grundstückseigentümerin einzugehen.
Das Areal sei bauplanungsrechtlich
dem sog. beplanten Innenbereich zuzuordnen, konkret läge es im Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen. Dieser Bebauungsplan sei in
der zweiten Hälfte der 1970er Jahre entstanden und als Satzung in Kraft
getreten. Der Bebauungsplan setze für das Areal teilweise ein Sondergebiet
fest, mit der Zweckbestimmung Laden und Tankstelle, teilweise Park- und
Stellplätze. Er beschrieb die Bezüge zur Umgebungsbebauung. In der sich
anschließenden Analyse benannte er die Vorzüge und Nachteile des Areals und der
Umgebungsbebauung und definierte im Folgenden die städtebaulichen Ziele. Anhand
einer Karte mit entsprechender Legende beschrieb er das angedachte
Maßnahmenkonzept.
Nachdem er die letzte der
Verwaltung vorliegende Entwurfsplanung der Grundstückseigentümerin vorgestellt
hatte, gab er abschließend einen Ausblick auf ein mögliches Scenario zur
Projektumsetzung.
In der sich anschließenden Diskussion wurde der Entwurf
fraktionsübergreifend befürwortet. Die Planung werte insbesondere den
Wurmuferbereich auf. Die Schaffung von Wohnraum wurde begrüßt, wobei hier
insbesondere auf sozial schwächere Mieter Rücksicht genommen und der Wohnraum
barrierefrei errichtet werden solle. Die anstehenden Baumaßnahmen in der
Innenstadt werde der Bevölkerung und den Gewerbetreibenden einiges abverlangen.
Deshalb sei es wichtig, ein gutes Ergebnis zu erreichen, um hierdurch für
Akzeptanz zu sorgen. Es bestand Einigkeit darüber, dass die im Beschlussvorschlag
genannten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen um Berücksichtigung erneuerbarer
Energien für Dachflächen erweitert werden solle.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.