Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB im Stadtkern von Geilenkirchen für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung der Stadt Geilenkirchen entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage als Satzung zu erlassen.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.