Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept (7. Fortschreibung für den Zeitraum 2022 – 2027) wird beschlossen.


Herr Dipl. Ing. Ansgar Stöcker vom Ing.-Büro Achten u. Jansen stellte die wichtigsten Punkte der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Jahre 2022 – 2027 vor.

Auf Nachfragen führte er aus, dass in den verwendeten Modellen hundert jährige Regenereignisse beinhaltet seien, dass Regenereignis aus diesem Jahr in den Modellen aber nicht enthalten sei. Ein solches Regenereignis werde in künftigen Modellen Einfluss auf die Berechnung eines 100´jährigen Ereignissen haben. Ein Zusammenhang mit dem ABK bestehe lediglich in Bezug auf die Darstellung der Überschwemmungsflächen. Zudem würden die verwendeten Modelle vom Land aktualisiert. Bei den Überflutungsflächen prüfe man, ob sich in diesen Bereichen Industrie ansiedeln wolle, welche mit schädlichen Stoffen für die Wasserwirtschaft arbeite und lege bestimmte Bausicherungsmaßnahmen fest.

Die hydraulische Betrachtung von 2008 in einem Zeitraum nach ca. 10 bis 15 Jahren sei jetzt erforderlich. Hydraulische Maßnahmen werden im Schadenfall auch überprüft. Unter einer intelligenten hydraulischen Steuerung verstehe er, sich eine umfassende Übersicht zu verschaffen und freie Kapazitäten im Kanalnetz zu nutzen. Als Beispiel nannte er die Abschlagsbauwerke und die Regenrückhaltebecken. Dazu müsse man die regelmäßige Unterhaltung der Anlagen sicherstellen, damit diese selbständig funktionieren. In Geilenkirchen habe man lediglich eine Maßnahme aus dem alten ABK fortgeschrieben, das sei ein sehr guter Abarbeitungsstand. Die Anonymisierung der personenbezogenen Daten werde er umsetzen, um alle Anlagen veröffentlichen zu können. Der Fehler in der Präsentation bezüglich der Bauweise in der von Mirbach Straße sei ihm ebenfalls aufgefallen und werde abgestellt. Ob ein Problem in offener oder geschlossener Bauweise beseitigt werde, orientiere sich ausschließlich an der technischen Betrachtung. Er sei der festen Überzeugung, dass durch die technische Weiterentwicklung in einigen Jahren kaum noch in offener Weise gearbeitet werde.

 

Beigeordneter Scholz ergänzte, dass eine Ausweisung von Wasserschutzgebieten zu Folgemaßnahmen bezüglich der Dichtigkeitsprüfung von Hausanschlüssen führen werde. Die derzeit ausgesetzte Prüfpflicht bestehe für Grundstücke im Wasserschutzgebiet. Das Kanalsystem habe man in dem vom Hochwasser betroffenen Bereich vom Schlamm befreit. Von den Nutzern in diesem Bereich seien keine Probleme mehr mitgeteilt worden. Die auf dem Stadtgebiet vorhandenen Gräben seien nicht Bestandteil des ABK. Sehr wohl pflege die Verwaltung das vorhandene städtische Grabensystem. Der Wasserverband pflege sein eigenes Grabensystem. Bei einer möglichen Verschlammung, bzw. bei Abflusshindernissen in den Gräben bitte er um eine entsprechende Mitteilung, um eingreifen zu können.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.