Beschluss:
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 35, 2. Änderungen der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich
a) der Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe und
b) der Änderung der Lage/Ausrichtung der Tiefgaragenzufahrt/-ausfahrt
werden antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.