Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 35, 2. Änderungen der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich

 

a)      der Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe und

 

b)     der Änderung der Lage/Ausrichtung der Tiefgaragenzufahrt/-ausfahrt

 

werden antragsgemäß erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.