Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass am Freitag dieser Woche der Landtag in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des § 76 GO NRW beraten werde. Der Gesetzentwurf sehe eine entscheidende Änderung der Frist vor, in der eine Kommune den Ausgleich ihres Haushalts wieder erreiche. Der aktuelle Beschlussentwurf des Ausschusses für Kommunalpolitik vom 8. April sehe folgende Änderung vor:

„(Das Haushaltssicherungskonzept)…bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 GO Abs. 2 wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.“

Unter der Voraussetzung, dass der Landtag diesem Beschlussentwurf folge, müsse die Stadt Geilenkirchen in absehbarer Zeit ein neues Haushaltssicherungskonzept vorlegen, in dem sie nachweise, dass sie bis 2021 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlege.

 

Der Rat stimme deshalb heute über ein Haushaltssicherungskonzept ab, das mit einiger Wahrscheinlichkeit demnächst wieder geändert werden müsse. Das ändere nichts an der Notwendigkeit der heutigen Beratung und Abstimmung. Es sei ihm jedoch wichtig, die Ratsmitglieder vor Eintritt in die heutige Tagesordnung über die aktuelle Entwicklung auf Landesebene zu informieren.