Sitzung: 13.04.2011 Rat der Stadt Geilenkirchen
Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass am Freitag dieser
Woche der Landtag in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung
zur Änderung des § 76 GO NRW beraten werde. Der Gesetzentwurf sehe eine
entscheidende Änderung der Frist vor, in der eine Kommune den Ausgleich ihres
Haushalts wieder erreiche. Der aktuelle Beschlussentwurf des Ausschusses für
Kommunalpolitik vom 8. April sehe folgende Änderung vor:
„(Das Haushaltssicherungskonzept)…bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem
Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das
Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 GO Abs. 2 wieder
erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf
der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem
Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt
werden.“
Unter der Voraussetzung, dass der Landtag diesem Beschlussentwurf folge,
müsse die Stadt Geilenkirchen in absehbarer Zeit ein neues
Haushaltssicherungskonzept vorlegen, in dem sie nachweise, dass sie bis 2021
wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlege.
Der Rat stimme deshalb heute über ein Haushaltssicherungskonzept ab, das mit einiger Wahrscheinlichkeit demnächst wieder geändert werden müsse. Das ändere nichts an der Notwendigkeit der heutigen Beratung und Abstimmung. Es sei ihm jedoch wichtig, die Ratsmitglieder vor Eintritt in die heutige Tagesordnung über die aktuelle Entwicklung auf Landesebene zu informieren.