Beschluss:
1. Es wird beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südwestlich der Haihover Straße, nordwestlich des Dammwegs, nördlich der Straße "In der Au" und südöstlich des Flusses "Wurm" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
2.
Die städtebaulichen Ziele und Maßnahmen aus dem in
dieser Sitzung vorgestellten städtebaulichen Konzept, insbesondere
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Integration
verschiedener Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und zentrumsnahen Wohnen,
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mehrgeschossige
Straßenrandbebauung entlang der Haihover Straße,
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Schaffung von
Aufenthaltsqualitäten und Treffpunkten für Jung und Alt,
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Aufwertung des
Wurmuferbereichs,
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Pflanzung von
neuen Bäumen,
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Schaffung von
innerstädtischen Grünflächen,
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Erhalt und
Förderung kurzer Wegeverbindungen,
-
Umstrukturierung
der Parkmöglichkeiten sowie
-
Berücksichtigung
erneuerbarer Energien für Dachflächen
werden als Grundlage für das
weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.
Stadtverordneter Ronneberger fragte nach, ob der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellte Plan vom Investor stamme oder von der Verwaltung.
Beigeordneter Scholz erwiderte, dass es mehrere Termine mit Centerscape gegeben habe, in denen unter anderem Intentionen der Stadt vorgetragen worden seien. Der vorgestellte Plan sei ein Ausfluss dieser Gespräche gewesen. Es werde jedoch angestrebt, den Plan im weiteren Verfahren weiter zu verbessern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.