Beschluss:
Es wird beschlossen, die Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB im Stadtkern von Geilenkirchen für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung der Stadt Geilenkirchen entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage als Satzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.