Beschlussvorschlag:

 

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt mit allen Feststellungen und Empfehlungen sowie Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss informiert den Rat über den Inhalt des Prüfberichtes und Ergebnis seiner Vorberatung.

 

 

2.        Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass der Bereich Hilfe zur Erziehung aus dem Prüfbericht der GPA NRW von der Verwaltung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt im Anschluss, die Stellungnahmen der Verwaltung zu allen Feststellungen und Empfehlungen zu bestätigen und beauftragt die Verwaltung damit, die Stellungnahmen an die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW weiterzuleiten


Frau Kasper begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich für die Einladung. Sie freute sich, die Prüfergebnisse vorzustellen. Insgesamt seien 129 mittlere kreisangehörige Kommunen seit 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft worden. Die Prüfung der Stadt Geilenkirchen erfolgte von Januar bis September 2021. 

Die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln stehe stets im Mittelpunkt jeder Prüfung durch die GPA. Die GPA habe registriert, dass seit zwei Jahren die Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie vor Herausforderungen stehen. Sie sehen die Stadt Geilenkirchen jedoch auf den richtigen Weg in die Zukunft.

Frau Kasper übergab das Wort an Frau Cramer-Görtz. Frau Cramer-Görtz stellte die Ergebnisse der GPA Prüfung anhand einer PowerPoint Präsentation vor und verwies darauf, dass im Anschluss der Präsentation Fragen gestellt werden könnten.

Die überörtliche Prüfung bei der Stadt Geilenkirchen habe im Januar 2021 begonnen und es konnten zahlreiche Gespräche, auch vor Ort, stattfinden. Frau Cramer-Görtz bedankte sich noch einmal für die sehr konstruktive Zusammenarbeit.

Frau Cramer-Görtz stellte die Ausgangssituation vor. Die Stadt Geilenkirchen habe vergleichbar wenig Einwohner pro Quadratkilometer gesehen (rund 27.000 Einwohner auf 83 qkm). Bei der Stadt Geilenkirchen handle es sich um eine junge Stadt, da der Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung vergleichbar hoch sei. Die Sozialstruktur sei dagegen nicht so gut, denn es gäbe eine hohe SGB II-Quote (7,9 Prozent, Median: 7,2 Prozent). Die Einwohner seien nicht so gut bestückt mit Kaufkraft wie in den Vergleichskommunen. Die Gewerbesteuer und Grundsteuer B seien eher niedrig im Vergleich zu anderen Kommunen. Die Stadt Geilenkirchen verfüge über ein Industriegebiet mit Zukunftspotential, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Geilenkirchen eine Pendlerstadt sei. Hier sehe die GPA zukünftig weiterhin eine positive Arbeitsplatzentwicklung.

Frau Köster stellte die Prüfungsergebnisse zum Bereich Finanzen vor. Seit 2014 habe sich Haushaltslage aufgrund der konjunkturellen Entwicklung verbessert. Die Stadt Geilenkirchen verfüge über eine gute Eigenkapitalausstattung und es beständen geringe Belastung durch Schulden und Verbindlichkeiten. Seit 2015 habe die Stadt Geilenkirchen weniger Verbindlichkeiten als 75 % der Vergleichskommunen. Es beständen jedoch Reinvestitionsbedarfe im Anlagevermögen, allerdings habe die Stadt hier bereits reagiert und dies in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Die Ermächtigungsübertragungen im investiven Bereich seien bei der Prüfung auffällig gewesen. Die hohen Ermächtigungsübertragungen zeigten, dass viele geplante Investitionen nicht abgearbeitet werden konnten. Die Haushaltsansätze sollten hier zukünftig stringenter hinterfragt werden. Optimierungsmöglichkeiten würden bei der Fördermittelakquise und –bewirtschaftung vorliegen. Frau Köster verwies darauf, dass verbindliche Vorgaben, Prozesse und Dokumentationen bei der Fördermittelakquise und -bewirtschaftung eingeführt werden sollten, um eine größere Transparenz zu schaffen. Es wird empfohlen, ein förderbezogenes Controlling und Berichtswesen zu etablieren.

Frau Köster stellte im weiteren Verlauf die Ergebnisse zum Beteiligungsmanagement vor. Das Beteiligungsportfolio der Stadt Geilenkirchen werde als übersichtlich eingestuft. Auf lediglich drei der insgesamt neun Beteiligungen könne die Stadt einen mindestens maßgeblichen Einfluss ausüben. Insgesamt hätten im Jahr 2019 ordentliche Erträge von 70,4 Mio. € vorgelegen und hierauf seien 3,5 Prozent auf Finanz- und Leistungsbeziehungen mit den Beteiligungen entfallen. Der überwiegende Anteil dieser Erträge habe sich durch Gewinnausschüttungen entwickelt. Diese seien überwiegend durch die Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH erbracht worden. Bei der Prüfung des Beteiligungswesens hätten alle Beteiligungsberichte in Papierform vorgelegen. Mit Blick auf die Zukunft gerichtet, empfehle die GPA, dass im Bereich Beteiligungswesen eine Digitalisierung angestrebt werden sollte.

 

Frau Cramer-Görtz stellte die Ergebnisse zum Prüfthema Hilfe zur Erziehung vor. Im Jahr 2019 habe ein geringer Fehlbetrag bei den Hilfen zur Erziehung als in Vergleichskommunen vorgelegen. Dieser sei jedoch verzerrt gewesen durch nachträglich vereinnahmte Kostenerstattungen aus früheren Jahren.

Seit 2016 lägen steigende Transferaufwendungen bei der Stadt Geilenkirchen vor (Steigerung seit 2019 um 8 Prozent). Hohe Aufwendungen je Hilfefall, eine erhöhte Falldichte, geringe Anteile ambulanter Hilfefälle und ein niedriger Anteil Vollzeitpflege hätten Einfluss auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag gehabt. Nur drei Vergleichsstädte hätten höhere durchschnittliche Fallaufwendungen als die Stadt Geilenkirchen ausgewiesen. Die Stadt Geilenkirchen habe einen höheren Anteil stationärer Hilfen als die meisten Vergleichskommunen. Mehr als die Hälfte dieser stationären Fälle seien kostenintensive Heimfälle mit durchschnittlichen Aufwendungen je Hilfefall von mehr als rund 76.500 Euro. Auch die durchschnittlichen Kosten eines Vollzeitpflegeplatzes seien in Geilenkirchen vergleichsweise hoch. Der Anteil an kostengünstigen ambulanten Hilfsmaßnahmen seien in Geilenkirchen dagegen vergleichsweise gering.

Als Gründe nannte die GPA, dass der Anteil der Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren an der Gesamtbevölkerung in der Stadt Geilenkirchen höher als in 75 Prozent der Vergleichskommunen sei. Auch eine hohe SGB II-Quote und ein hoher Anteil alleinerziehender Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bezug könne zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung beigetragen haben. Die GPA empfehle der Stadt Geilenkirchen, ein Finanzcontrolling aufzubauen mit Zielen, Kennzahlen und Berichtswesen, denn so könne herausgefunden werden, wie die Hilfen wirken und ob Anpassungen erforderlich seien. Die Politik, Verwaltungsführung und Jugendamtsleitung sollten für die Hilfe zur Erziehung eine Gesamtstrategie festlegen. Den Fachkräften im Jugend- und Sozialamt sollte ein detailliertes digitales Anbieterverzeichnis zu den stationären Leistungsanbietern zur Verfügung stehen. Vorhandene Prozesse im Arbeitsfeld Hilfe zur Erziehung sollten in Qualitätshandbüchern verschriftlicht werden („jeder soll wissen, mit wem was bis wann zu regeln ist“). Dies stelle eine Sicherheit für Mitarbeiter dar und eine Vereinfachung des Verfahrens. Wirtschaftliche Aspekte sollten zukünftig stärker berücksichtigen werden (z.B. Laufzeitbegrenzungen, Obergrenzen von Fachleistungsstunden) und eine Kostenhierarchie sollte aufgebaut werden (z.B. ab einer festgelegten Kostenhöhe ist die Entscheidung der Amtsleitung erforderlich). Nach Möglichkeit sollten zukünftig verstärkt Pflegefamilien vor Ort gesucht werden. Man solle die neuen Fachsoftware nutzen, z.B. zu Prozesskontrollen und elektronische Aktenführung.

Frau Cramer-Görtz ging auf das Prüffeld Bauaufsicht ein.  Seit 2019 sei die Anzahl der Bauanträge zurückgegangen und es wird davon ausgegangen, dass dies mit dem Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung (BauO NRW 2018) zum 01. Januar 2019 zusammenhänge. Nach der neuen Rechtslage seien bestimmte Vorhaben nun genehmigungsfrei, für die vorher ein Bauantrag gestellt werden musste. Es bestehe bei der Stadt Geilenkirchen ein effizienter Prozessablauf und die vorgegebenen Fristen werden eingehalten. Bei der Bearbeitung der Bauanträge werde stets das Vier-Augen-Prinzip angewendet, zuweilen werden die Anträge sogar noch durch den Dezernenten kontrolliert. Die GPA schätze dies als sehr positiv ein, denn durch die bestehenden Handlungsabläufe beuge man möglichen Korruptionsfällen vor. Mit 73 Kalendertagen bestehe zudem ein positiv niedriger Wert bei der Gesamtlaufzeit von Bauanträgen.

Frau Cramer-Görtz stellte die Ergebnisse aus dem Prüffeld Vergabewesen vor. Die Vergabestelle sei im Jahr 2018 eingeführt worden. Zuständigkeiten und Verfahrensschritte seien in einer Dienstanweisung festgehalten. Es bestehe ein guter Austausch zwischen der Vergabestelle und der örtlichen Rechnungsprüfung.  Die Vergabeakten seien vorbildlich geführt. Es habe eine Richtlinie zur Korruption vorgelegen. Des Weiteren gäbe es ein zentrales Nachtragsmanagement. Die vorhandene Software in der Vergabestelle könne für die Bearbeitung der Nachträge genutzt werden. Die GPA empfiehlt, eine Dienstanweisung zum Sponsoring zu erlassen. Einmal im Jahr sollten die politischen Gremien über Sponsoring informiert werden.  Frau Cramer-Görtz ging abschließend auf die interkommunale Zusammenarbeit sowie auf das GPA-Kennzahlenset ein. Sie bedankte sich am Ende des Vortrages für die Aufmerksamkeit.

Ausschussvorsitzender Kravanja bedankte sich für den ausführlichen Vortrag bei Frau Cramer-Görtz, Frau Köster und Frau Kasper. Er erkundigte sich, ob Wortmeldungen bestehen.

Stadtverordneter Benden fragte, ob das Fachcontrolling im Prüffeld Hilfe zur Erziehung vergleichbar mit einem Qualitätsmanagement sei.

Frau Cramer-Görtz antwortete, dass man dies damit vergleichen könne. Man sollte Analysen vornehmen z.B. hinsichtlich Laufzeiten in ambulanten Fällen oder Abbrüchen von Hilfen.

Herr Benden erkundigte sich danach, ob es derzeit keine Handreichungen für das Personal im Bereich Hilfe zur Erziehung gäbe.

Frau Cramer-Görtz verwies darauf, dass vieles gelebte Praxis sei. Es beständen zahlreiche Vordrucke z. B. Hilfepläne. Aber die Hilfe zur Erziehung bestehe aus verschiedenen Prozessen. Gebündelt in einem Handbuch, das wäre wünschenswert, wüsste jeder Mitarbeiter, was er wann zu tun habe. Wenn man Prozesse beschreibe, könne man auch eine Personalbedarfsplanung besser vornehmen. 

Stadtverordneter Benden fragte, ob es richtig sei, wenn entsprechend mehr Personal zur Verfügung stehen würde, dass Fälle dann früher abgeschlossenen werden könnten. Dann würde mehr Personal nicht unbedingt zu höheren Kosten führen.

Frau Cramer-Görtz machte darauf aufmerksam, dass im ASD bereits mehr Personal zur Verfügung stände als in vergleichbaren Kommunen. In der wirtschaftlichen Jugendhilfe sei dagegen über einen längeren Zeitraum eine Stelle nicht besetzt gewesen. Wenn man die Kapazitäten nicht habe, könne es dazu kommen, dass man einen Fall monatelang nicht anfasse. Es sei daher wichtig, dass genug Personal vorhanden ist.

Stadtverordneter Weiler bedankte sich im Namen der CDU für den Vortag der GPA.  Er erkundigte sich danach, ob die hohen Kosten im Bereich Hilfe zur Erziehung dadurch verursacht werden, weil die Träger zu hohe Preise berechnen.

Frau Cramer-Görtz erläuterte, dass in den ambulanten Hilfen genügend Träger vorhanden seien und die Träger einheitliche Preise hätten. Im stationären Bereich sei die Stadt Geilenkirchen nicht so gut bestückt. Die Tagessätze seien höher, weil die Fälle oft schwieriger seien. 70.000 Euro durchschnittliche Heimkosten für etwa 30 Fälle, hier sollte aus Sicht der GPA eine Analyse stattfinden. Das könne nur die Stadt Geilenkirchen tun. 3,6 Mio. Euro nur für Heimfälle, da sollte man stärker in die Analyse einsteigen.

Stadtverordneter Weiler erkundigte sich nach den Prüffeststellungen im Bereich Finanzen zum Anlagenabnutzungsgrad und ob eine Gefahr für die Stadt bestehe, weil in den letzten Jahren verhalten in das Anlagevermögen investiert wurde. 

Frau Köster stimmte zu, dass verhalten investiert worden sei.  Aber aus Sicht der GPA werde dies nicht so kritisch gesehen, z.B. im Bereich Schulen sei ausreichend investiert worden.

Stadtverordnete Thelen erkundigte sich danach, ob es zutreffend sei, dass man teure Heimunterbringungen vermeiden könnte, wenn man mehr ambulante Hilfen leiste.

Frau Cramer-Görtz zeigte auf, dass es immer wünschenswert sei, ambulante Hilfen vor Heimerziehung zu schaffen. Man sollte Familien unterstützen und versuchen Kinder in den Familien zu lassen. Aber manchmal sei nichts anderes möglich, als Kinder aus den Familien zu holen. Die Stadt Geilenkirchen habe einen hohen Anteil an Heimunterbringungen. Es sei seitens der Stadt signalisiert worden, dass es viele problematische Familien und hinzugezogene Familien gäbe.

Stadtverordneter Benden erläuterte, dass man durch die Ausweitung von Pflegefamilien der Heimunterbringung entgegenwirken könnte. Durch Corona seien diese Möglichkeiten jedoch zurückgefahren worden.

Frau Cramer-Görtz bestätigte, dass dies wünschenswert sei. Aber dafür müsse man natürlich auch viel werben. Pflegefamilien müssten betreut werden, was in Corona Zeiten schwierig sei. Aber das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen sei fokussiert und bemüht. Es sei immer besser Kinder in Pflegefamilien unterzubringen, aber nicht jede Pflegefamilie sei geeignet.

Ausschussvorsitzender Kravanja übergab das Wort an den Stadtverordneten Benden und dieser stellte den Antrag, den Beschlussvorschlag zu TOP Ö 1 zu ändern. Der Prüfbericht solle zunächst dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gebracht werden und danach erst dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Ausschussvorsitzender Kravanja verwies auf § 105 GO NRW und das dort beschriebene Verfahren. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichte den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

Stadtverordneter Weiler erläuterte, dass der Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der GPA in Kenntnis gesetzt werden sollte. Der Jugendhilfeausschuss solle dabei keine Entscheidungskompetenz erhalten. Man erhoffe sich lediglich, durch die Experten im Jugendhilfeausschuss neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Herr Benden zeigte auf, dass der Rat dann in seiner übernächsten Sitzung (27.04.2022) über die Ergebnisse der RPA-Ausschusssitzung Sitzung unterrichtet werden sollte.

Ausschussvorsitzender Kravanja bat die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses um Abstimmung zum Beschlussvorschlag bzw. um Abstimmung zu dem Verfahrensvorschlag des Herrn Benden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.