a)      Hochheid wird mit auf die Liste der Ortschaften genommen, in denen Schülerfahrkarten in der Sekundarstufe I vergeben werden.

 

b)      dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

 


Ausschussvorsitzender Benden verwies auf die eingehende Vorlage des Amtes 40.

 

Herr Weiler bat auch für die Schülerinnen und Schüler aus der Ortschaft Hochheid die Schülerfahrkosten zu übernehmen. Zur Begründung führte er aus, der Schulweg werde zwar seitens der Polizei nicht als gefährlich definiert, jedoch läge die Ortschaft Hochheid relativ abseits, was einen recht langen Fußweg sowohl zur Realschule als auch zur ALG für die Schülerinnen und Schüler zur Folge habe. Hinzu komme, dass der Weg im Sommer von einem hohen Pflanzenbewuchs begrenzt werde. Da Hochheid 130 Einwohner habe, dürften nicht allzu viele Kinder aus dem Ort in den Genuss einer Schülerfahrkarte kommen. Die Kosten blieben somit überschaubar.

 

I. Beigeordneter Brunen wies darauf hin, die Entscheidung liege in der Verantwortung des Ausschusses. Der Schulweg von Hochheid zur Realschule betrage 3,5 km und werde seitens der Polizeibehörde als nicht gefährlich eingestuft.

 

Herr Speuser unterstützte den Antrag. Der Schulweg führe durch freie Felder. In Hochheid würden nur wenige Schüler*Innen leben.

 

Ausschussvorsitzender Benden warnte, mit einer Erweiterung des von der Verwaltung erarbeiteten Beschlusses, Begehrlichkeiten in anderen Ortschaften zu wecken.

 

Herr Weiler widersprach, Hochheid sei eine Ausnahme aufgrund seiner Lage. Von den Problemen der Hochheider seien die Schüler*Innen in anderen Orten nicht betroffen. Es sei daher gerechtfertigt, Hochheid in die Auflistung mit aufzunehmen.

 

Unter Hinweis auf die Haushaltslage fragte Frau Savelsberg wo man anfangen und aufhören wolle.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld bestätigte, dass Hochheid relativ wenige Einwohner habe. Die Auswirkungen des Antrags blieben daher überschaubar. Sie verwies auf die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Haushaltslage sei zwar noch nicht dramatisch, wenn man aber nicht aufpasse, laufe man Gefahr, dass die Stadt wieder ins Haushaltssicherungskonzept gerate. Sie stimme gerne freiwilligen Leistungen zu, sofern sie denn möglich seien. Das Verfahren zur Vergabe der Schülerfahrkarten sei im Ausschuss angeregt und von der Verwaltung kostenverantwortlich erarbeitet worden. Beachte man die Kostenfrage nicht und gerate die Stadt ins Haushaltssicherungskonzept, seien auch solche Leistungen nicht mehr möglich. Bis 2017 befand sich die Stadt bereits in dieser unangenehmen Situation. Sie müsste manchem Ausschussmitglied noch lebhaft in Erinnerung sein. Die noch nicht überschaubare, künftige Flüchtlingssituation werde den Haushalt zusätzlich belasten. Es gelte, die nächsten Jahre gut zu überstehen. Die magische 5 %-Hürde dürfe nicht gerissen werden. Es sei daher unabdingbar, genau zu prüfen, welche Wünsche unbedingt erfüllt werden müssten und welche nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

  0

Enthaltung:

  0