Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Die Kriminalhauptkommissare Herr Liebernickel und Herr Heitzer sowie die Sozialarbeiterinnen Frau Jung und Frau Paulussen stellten das Projekt „Kurve kriegen“ vor. Herr Heitzer teilte mit, dass es sich an bereits straffällig gewordene Kinder und Jugendliche richte. Ziel sei es, zu verhindern, dass diese in eine kriminelle Karriere abdriften. Nach einer Prüfung, wer bereits straffällig geworden ist, werde ein erstes Gespräch mit den Jugendlichen und den Eltern geführt. Sofern ein entsprechendes Interesse bestünde, würden die Sozialarbeiter hinzugezogen werden. Das Projekt bestehe in Nordrhein-Westfalen seit zehn Jahren und habe bisher 1.600 Teilnehmer gehabt. Insgesamt sei eine Erfolgsquote von 40 % zu verzeichnen.

 

Frau Paulussen betonte, dass die Teilnahme freiwillig sei und man unterschiedliche Kurse anbiete. Mit dem Einverständnis der Eltern könne man auch mit unterschiedlichen Trägern oder dem Jugendamt kooperieren. Herr Liebernickel betonte, dass letzterem keine Kosten entstünden.

 

Frau Horrichs-Gerads erkundigte sich, wer die Kinder und Jugendlichen melde. Eine Auswertestelle der Polizei melde die Straftaten, es müssten entweder drei Eigentums- oder ein Gewaltdelikt vorliegen, erläuterte Herr Heitzer. Entsprechende Hinweise könnten auch von den Kriminalsachbearbeitern oder anderen Stellen herangetragen werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Thelen teilte Herr Heitzer mit, dass man noch nicht sagen könne, wie viele potenzielle Fälle in Geilenkirchen existieren, da es das Programm im Kreis Heinsberg erst seit Dezember 2021 gebe. Man plane mit acht bis zwölf Teilnehmern für den gesamten Kreis.

 

Frau Schiffer erkundigte sich, wie verfahren werde, sofern Jugendliche Interesse zeigten, die Eltern jedoch nicht. Herr Heitzer gab an, dass es einen solchen Fall noch nicht gegeben habe, dies aber weiter beobachtet würde. Die Zustimmung der Eltern sei jedoch zwingend nötig. Frau Jung ergänzte, dass sich auch die Sozialarbeiterinnen einschalten würden.

 

Frau Thelen gab an, dass bei acht bis zwölf Teilnehmern für den Kreis sich ca. einer pro Kommune ergebe und erkundigte sich daher, ob dies nach den gemachten Erfahrungswerten ausreiche. Hierauf antwortete Herr Heitzer, dass die Teilnehmerzahl in genannter Höhe geplant sei, da es nur ein gewisses Stundenpotenzial gebe. Vor allem am Anfang der Betreuung benötige man ein hohes Stundenpotenzial. Dies verringere sich mit der Zeit, wodurch wiederum Kapazitäten frei würden.

 

Auf Nachfrage von Frau Ueberwolf teilte Herr Heitzer mit, dass Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr aufgenommen würden. Die Betreuung müsse bis zum 18. Lebensjahr beendet werden. Ein Verfahren dauere in der Regel weniger als zwei Jahre.