Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der Entgelte in den Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege um 1,02 % mit Wirkung ab dem 01.08.2022. Die im Entwurf vorliegende Fassung der Richtlinien tritt damit am 01.08.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Richtlinien (Beschlussfassung vom 02.06.2021) außer Kraft.


Frau Banzet wies darauf hin, dass die Kosten explodiert seien, jedoch lediglich eine Erhöhung von 1,02 % geplant sei. Es bestünde ein hoher Sachaufwand. Sie schlug aus diesem Grunde vor, die Pauschalen zu erhöhen. Hierauf erläuterte Herr Lehnen, dass der Sachaufwand bereits angepasst worden sei. Das Verwaltungsgericht Aachen habe den verwendeten Berechnungsmodus bestätigt. Da bei allen der gleiche Sachaufwand bestünde, sei ein Durchschnittswert verwendet worden. Im Weiteren wies Herr Lehnen darauf hin, dass ein Anstieg der Fortschreibungsrate im Folgejahr absehbar sei.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.