Aufgrund der aktuellen Pandemielage wurde der Vortrag von Herrn Christoph Overs vom Zukunftswerk Mobilität NRW mittels Videokonferenz in den Sitzungssaal übertragen. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Herr Overs begrüßte es, dass die Stadt Geilenkirchen zur Gestaltung der Mobilitätswende dem Zukunftsnetz Mobilität NRW beigetreten sei und gab einen kurzen Überblick über den Aufbau des kommunalen Unterstützungsnetzwerks mit seinen 274 Mitgliedskommunen im Land NRW. Das Zukunftsnetz berate und begleite die Kommunen als Partner für ein Mobilitätsmanagement. Vor dem Hintergrund einer drohenden Klimakatastrophe bestehe die Notwendigkeit, die durch den Verkehr verursachten Treibhausgasemissionen in Deutschland zu reduzieren. Er sah die Kommunen als Dirigenten der Mobilitätswende und benannte die erforderlichen Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung sowie zu einer verträglichen Abwicklung der verschiedenen Verkehrsarten. Als vordringlichen Erfolgsfaktor sah er die Erstellung eines Mobilitätskonzepts in Zusammenarbeit der politischen Gremien und der Verwaltungsspitze als ganzheitliche Aufgabe. Eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung sei für die Kommunen wichtig, um die Städte weiterhin lebendig, sicher und gesund zu erhalten. Eine kommunale Mobilitätswende könne nur gelingen, wenn auf Grundlage eindeutiger politischer Zielvorgaben die notwendigen Ressourcen aufgebracht und Einzelmaßnahmen zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt würden und sich so ein Mobilitätskonzept als Teil der integrierten Verkehrsplanung etabliere. Dies müsse entsprechend kommuniziert werden, um die positiven Aspekte der Mobilitätswende für jedermann sichtbar zu machen. Hierzu habe das Zukunftsnetz Mobilität NRW bislang in 10 Lehrgängen mit rund 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Mobilitätsmanagerinnen und Mobilitätsmanager ausgebildet. Anschließend stellte sich Herr Overs den Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Pütz fragte nach, welchen Stellenwert die Barrierefreiheit bei der Erstellung eines Mobilitätskonzepts einnehme und inwieweit Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Entwicklung eines entsprechenden Konzepts mit einbezogen würden.

 

Herr Overs teilte mit, dass die Barrierefreiheit bei der Erstellung eines Mobilitätskonzepts nicht nur in der Theorie erwähnt werde, sondern auch durch ganz konkrete Maßnahmen im Straßenraum umgesetzt würde. Verkehrsplaner würden zum Beispiel hierzu Strecken gemeinsam mit behinderten Menschen begehen, um mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen und umsetzen zu können.