Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen vertraglich den Ausbau offener Angebote der Jugendarbeit in den Außenorten im Sinne dieser Vorlage sowie der anliegenden Konzeption zu vereinbaren. Hierbei sollen die Vertragspartner hinsichtlich der Ausgestaltung und weiteren Entwicklung der Angebote vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Stadt gewährt ab Beginn der Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100 % der entstehenden Personalkosten sowie einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden pädagogischen Sachkosten und Mobilitätskosten von bis zu 5.500 € je Kalenderjahr.


Frau Thelen schlug vor, auch behinderte Kinder explizit zu erwähnen. Hierauf gab Herr Riechert an, dass diese vom Begriff „inklusiv“ erfasst seien, da es sich um einen allgemeineren Begriff handele.

 

Herr Goebbels wies darauf hin, dass bei den Orten auf eine bestehende Barrierefreiheit geachtet worden sei.

 

Frau Horrichs-Gerads erkundigte sich nach einer Ausweitung des Projektes auf weitere Orte. Das Konzept solle flexibel am Interesse in den jeweiligen Orten ausgewählt werden, gab Herr Lehnen an.

 

Hierauf erkundigte sich Frau Banzet, ob bei der Auswahl der Ehrenamtlichen auch Studenten und Abiturienten bedacht wurden, welche entsprechende Praktika vorzuweisen hätten. Sie schlug in diesem Zuge einen Aushang an der RWTH oder der Gesamtschule vor. Herr Lehnen gab an, diesen Vorschlag aufzunehmen.

 

Herr Riechert führte im Weiteren aus, dass es angedacht sei, einen Ort nach dem anderen abzuarbeiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.