Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlug dem Rat einstimmig vor, bei den Festsetzungen der Kaufpreise und Konditionen für die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes 77 den Vorgaben in der Vorlage zu folgen.


Stadtverordneter Dr. Möhring fragte nach, warum der Erwerber eines Grundstückes laut Vorlage innerhalb von zwei Jahren nach Baubeginn sein Haus fertig haben müsse. In einem anderen Gebiet habe man die Zeit auf drei Jahre festgelegt.

 

I. Beigeordneter Hausmann erläuterte, dass er sich nach der letzten Entscheidung mit der Thematik erneut beschäftigt habe. Die Entscheidung für eine zwei-Jahres-Regelung basiere darauf, dass man nicht zu viel Zeit verstreichen lassen wolle, bis der Grundstückseigentümer mit dem Bau beginne. Teilweise sei es vorgekommen, dass der Abschluss des notariellen Vertrags über Monate hinausgezögert worden sei und vom Grundstückskauf letztlich Abstand genommen worden sei. Nun sei die Regelung, dass der Bewerber innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit dem Bau beginnen müsse und diesen innerhalb von zwei Jahren nach Beginn fertig zu stellen. Dies sei erfahrungsgemäß machbar.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0