Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Thelensgracht“ im Stadtteil Beeck werden gemäß § 8 des Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG NRW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßen­bauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitrags­pflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.

 

 


Beigeordneter Scholz stellte dar, dass die Abrechnung der Erschließungsanlage in der Thelensgracht eine der letzten sei, bei der nach altem Recht gehandelt werden müsse. Diesbezüglich habe man sich unter anderem beim Städte- und Gemeindebund NRW rückversichert. Der zugrundeliegende Beschluss sei vor dem 01.01.2018 gefasst worden, weshalb keine Förderung ergehe und die Anwohner/innen nicht begünstigt werden könnten.

 

Stadtverodneter Jansen regte an, dass den Anwohner/innen ausführlich und in verständlicher Art und Weise die Gründe dargelegt werden sollten, wenn die Bescheide ergehen würden. Beigeordneter Scholz sicherte dies zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.