Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

 

  1. Es wird beschossen, den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und erneut Stellungnahmen einzuholen.

Frau Brandt stellte zunächst die Schaffung von Wohnraum als positiven Aspekt des Projekts heraus. Auch die Bereitschaft des Investors, auf die von den Anwohnern im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Änderungswünsche eingegangen zu sein, sei positiv aufgenommen worden. Es bestünden jedoch immer noch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten massiven Wohnbebauung auf die Parkplatzsituation in den angrenzenden Straßen.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde betont, dass der Investor bereits erheblich von seiner ursprünglichen Planung abgewichen sei und nachgebessert habe. Der geänderte Bebauungsplanentwurf sei insoweit ein guter Kompromiss zwischen den Interessen des Investors und den Anwohnern. Im Übrigen sei die Stellplatzsituation keine Problematik, die abschließend durch das Bauleitplanverfahren zu regeln sei. Der einzuhaltende Stellplatzschlüssel ergebe sich aus dem Bauordnungsrecht und eine entsprechende Überprüfung sei dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Das Projekt sei von der Grundkonzeption darauf ausgerichtet, den PKW-Individualverkehr zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Baustoffpreise sprach man sich für eine zügige Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens aus, um dem Investor eine zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens zu ermöglichen. Durch die erneute Offenlage des geänderten und ergänzten Bebauungsplanentwurfs bestünde erneut die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzutragen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 Dem Beschlussvorschlag wurde bei zwei Enthaltungen einstimmig zugestimmt.