Herr Michael Jansen berichtete zum Sachstand des Regionalplanänderungsverfahrens. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. In der Offenlagefrist seien die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange, zu denen auch die Stadt Geilenkirchen gehöre, aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Diese solle nun gemeinsam mit dem Ausschuss erarbeitet werden. Nachdem er die planungsrechtliche Einordnung der unterschiedlichen Planungsebenen und deren rechtliche Grundlagen dargestellt hatte, erläuterte er das sogenannte bei der Aufstellung des Regionalplanes angewandte Gegenstromprinzip. Am Beispiel der Future Site InWest (FSI) stellte er die Bestandteile des Regionalplanes dar. Wohnplätze mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern seien nicht als allgemeiner Siedlungsraum darzustellen. Am Beispiel der Ortschaft Lindern mit einer Einwohnerzahl von 1.310 zeigte er auf, dass hier Klärungsbedarf mit der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde bestünde. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Ortschaft durch die Umsetzung des Projekts FSI als landesbedeutsames Vorhaben käme im Regionalplan nicht ausreichend zum Ausdruck und müsste entsprechende Berücksichtigung finden, um den zu erwartenden Mehrbedarf an Wohnbauflächen decken zu können. Nachdem er zum Bedarf an Gewerbeflächen Stellung genommen hatte, stellte er abschließend die Karte zum Regionalplanänderungsentwurf vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schumacher stellte Herr Michael Jansen klar, dass auch für Ortschaften mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern durchaus Entwicklungspotential bestünde. Der Landesentwicklungsplan sehe hierzu für Ortschaften mit einer entsprechenden Infrastruktur z. B. hinsichtlich der Nahversorgung Möglichkeiten zur Erweiterung vor. Weiter bestünde die Möglichkeit, durch kommunale Satzungen Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Regionalplan umfasse einen Planungszeitraum von 10 bis 15 Jahren. Aufgrund der Länge des Planungszeitraums sei es möglich, durch entsprechende Änderungsanträge auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren.

 

Insbesondere für die Ortschaft Lindern sah man die Notwendigkeit, Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, um den zu erwartenden Bedarf an Wohnbauflächen ortsnah bereitstellen zu können.

Herr Benden war besorgt über die zunehmende Versiegelung von wertvollen Ackerflächen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse sei es vorrangig, die Flächen zur Nahrungsmittelproduktion einzusetzen.  

 

Herr Henke teilte mit, dass die Bevölkerung von Lindern dem Projekt FSI kritisch gegenüberstünde und darüber besorgt seien, wie sich ihr Ort entwickeln werde. Er erkundigte sich nach dem Einspruchsrecht gegen den Regionalplan.

Herr Michael Jansen teilte mit, dass das Rechtsmittel des Einspruches gegen den Regionalplan nicht statthaft sei. Das Regionaländerungsverfahren sei ein transparentes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Beteiligung der Bürger gestalte sich derart, dass im Verfahren Anregungen, Bedenken und Hinweise in Form einer Stellungnahme abgegeben werden könnten. Diese hätten dann Auswirkungen auf das Verfahren.

 

Abschließend stellte Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld fest, dass zu erkennen sei, dass noch erheblicher Diskussionsbedarf bestünde. In der aktuellen Sitzung solle jedoch nur die Systematik hinsichtlich der Durchführung der Regionalplanänderungsverfahrens aufgezeigt werden. Es seien sicherlich noch Gespräche mit der Bezirksregierung notwendig, wie einzelne Sachverhalte einzuordnen seien. Auch eine weitere sachliche Behandlung im zuständigen Ausschuss oder auch im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs sei unverzichtbar.

 

Herr Schumacher hielt interfraktionelle Gespräche nicht für zielführend. Er wünsche sich offene Diskussionen in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.