Beschluss:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt mit allen Feststellungen und Empfehlungen sowie Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss informiert den Rat über den Inhalt des Prüfberichtes und Ergebnis seiner Vorberatung.

 

2.        Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Stellungnahmen der Verwaltung zu allen Feststellungen und Empfehlungen zu bestätigen und beauftragt die Verwaltung damit, die Stellungnahmen an die Gemeindeprüfungsanstalt und die Aufsichtsbehörde gemäß    § 105 Abs. 7 GO NRW weiterzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.