Beschluss:
Zum Ersatz des
Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage
„Thelensgracht“ im Stadtteil Beeck werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG NRW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil
der Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.