Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Thelensgracht“ im Stadtteil Beeck werden gemäß § 8 des Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG NRW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßen­bauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitrags­pflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.