Beschluss:

 

  1. Es wird beschlossen, das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen zwecks Erörterung und Äußerungsgelegenheit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

 

  1. Es wird beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über das Planungskonzept zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.