Beschluss:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

 

  1. Es wird beschossen, den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und erneut Stellungnahmen einzuholen.

Stadtverordnete Brandt erklärte, dass sie sich hier wieder enthalten werde, da sie der Meinung sei, dass die Belange der Bauchemer Anwohner/innen nicht genügend berücksichtigt worden seien.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.