Der Ausschuss sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments in Geilenkirchen zu erarbeiten. Ein Konzeptvorschlag wird dem Fachausschuss zur nächsten Sitzung am 18.08.2022 vorgestellt.

 


Herr Bani Shoraka führte aus, Erwachsene würden Entscheidungen für die kommende Generation treffen, die auch deren Zukunft bestimmten. Die Interessen der jungen Generation würden nicht oder nur selten berücksichtigt. Um dies zu ändern, müsse der Jugend ein eigenes politisches Gewicht gegeben werden. Durch die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments könne der jungen Generation ein echtes Mitspracherecht eingeräumt werden. Die Arbeit der Jungen in einem solchen Gremium könnte sich als Multiplikator für die politische Bildung in den Schulen erweisen. Darüber hinaus würde die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments ein positives Licht auf die Stadt werfen.

 

Herr Conrads wies darauf hin, dass Kinder und Jugendliche bisher bereits bei für sie relevanten Angelegenheiten in die Entscheidungsfindung eingebunden wurden. So habe man bezüglich der Einrichtung der Skater- und der Dirt Bike Bahn die Jugendlichen per Umfrage nach ihrer Meinung befragt. Im Übrigen habe jeder Bürger der Stadt die Möglichkeit sich mit Anregungen und Bedenken an eine Fraktion oder den Rat direkt zu wenden. Außer den Jugendlichen gebe es noch zwei Altersgruppen denen Gehör verschafft werden müssten, nämlich die Senioren und die Behinderten. Diesen wurde kein Parlament eingerichtet, sondern Beauftragte verträten ihre Interessen gegenüber Rat und Verwaltung. Evtl. könne man noch einen Jugendbeauftragten zusätzlich wählen. Ein Nebenparlament in Form eines Jugendparlaments sei gesetzlich nicht vorgesehen. Warum werde nicht die Bildung eines Frauen- oder Altersparlaments vorgeschlagen? Im Übrigen könne man bereits im Alter von 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen.

 

Frau Savelsberg erkundigte sich, wer das Jugendparlament wählen dürfe, wie die Wahl stattfinden solle und woher man wisse, dass die Jugendlichen überhaupt ein eigenes Parlament wollten. Herr Bani-Shokara antwortete, die Wahl solle in den Schulen erfolgen. Frau Thelen erläuterte unter Bezugnahme der entsprechenden Richtlinien des Ministeriums die Möglichkeiten zur Bildung eines Jugendparlaments.

 

Herr Kleinen wies darauf hin, dass ein einzelnes Mitglied des Rates kein Antragsrecht habe. Ein solches solle jedoch dem Jugendparlament eingeräumt werden. Zu beachten sei auch, dass der Aufwand für die Verwaltung schon für den Betrieb eines Kinder- und Jugendparlaments immens sei: Es müsse eine Geschäftsordnung erstellt, zu Sitzungen eingeladen, Niederschriften erstellt werden, usw. Wenn es sich um eine Bildungsaufgabe handele, gehöre diese in die Schulen.

 

Dr. Leon sah die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments grundsätzlich als eine wichtige, zusätzliche Möglichkeit, um den Bildungsauftrag zu erfüllen, sofern sie didaktisch begleitet würde. Allerdings stelle sich die Frage, wie die Abgrenzung zum Stadtjugendring erfolgen und welche Altersklassen im Jugendparlament vertreten sein sollten. Kinder hätten sicher andere Interessen als Jugendliche. Er halte es für angemessen, zunächst über diese Fragen nachzudenken und den Antrag zu überarbeiten. Die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen, sei nicht zielführend, wenn nicht zuvor wichtige Fragen geklärt wurden. Auch sei nicht geklärt, welchen Stellenanteil die Verwaltung benötige, um ein solches Konzept zu erarbeiten.

 

Frau Jung-Deckers befand die Idee, ein Kinder- und Jugendparlament zu bilden, grundsätzlich gut. Allerdings bedürfe der Antrag noch der Überarbeitung. Sinnvoll wäre es, wenn die Verwaltung vorab mit anderen Kommunen in Kontakt treten würde, um zu erfahren, wie groß der erforderliche Aufwand wäre.

 

Herr Benden wandte ein, es mache keinen Sinn, einen Antrag zu detailliert abzufassen, da regelmäßig die Entscheidungsträger sich etwas Anderes vorstellen würden.

 

Frau Jung-Deckers regte an, künftig in Anträgen statt eines Beschlussvorschlags, der eine Beauftragung der Verwaltung vorsehe, gleich ein Konzept zur Umsetzung vorzuschlagen.

 

Herr Pütz brachte seine Erwartung zum Ausdruck, dass in einem Kinder- und Jugendparlament auch behinderte Kinder und Jugendliche vertreten sein würden.

 

Frau Lungovà führte aus, in der Vergangenheit seien Kinder und Jugendliche von ihren Eltern mit der Politik vertraut gemacht worden. Inzwischen sei es leider erforderlich geworden, Formate zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche lernen könnten, zu diskutieren und sich zu informieren. Sie unterstütze daher den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

 

Frau Gerads begrüßte die Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments.

 

Herr Bani-Shoraka führte aus, wenn die Verwaltung ein Konzept erstelle, brauche sie das Rad nicht neu zu erfinden, da andere Kommunen bereits erfolgreich ein Kinder- und Jugendparlament gebildet hätten. Es lägen also Erfahrungswerte vor. Evtl. könne man den Stadtjugendring einbinden und/oder die örtlichen Schulen. Eine Verjüngung in Politik und auch in den Parteien sei wichtig.

 

Frau Brandt sah keinen Sinn in der Erstellung eines Konzepts, wenn seitens der Kinder und Jugendlichen in der Stadt kein Bedarf für ein Kinder- und Jugendparlament gegeben sei. In Jülich sei ein Jugendparlament gebildet worden, weil die Jugendlichen ihrem Wunsch danach Ausdruck verliehen hatten. Dies wäre auch für Geilenkirchen wünschens- und empfehlenswert. Wenn junge Menschen keine Möglichkeit hätten, zumindest ihren Ideen und Wünschen Ausdruck zu verleihen, laufe man Gefahr, sie an Bauernfänger zu verlieren.

 

Herr Lehnen regte an, zunächst einmal den Stadtjugendring zu beleben und evtl. stärker in die politische Willensbildung einzubeziehen, ehe man unter großem Aufwand etwas Neues schaffe.

 

Frau Thelen saht den Stadtjugendring nicht als Ersatz für ein Kinder- und Jugendparlament. Es gehe darum, dem Nachwuchs Möglichkeiten zur eigenen politischen Gestaltung zu geben. Sie bot an, eine Satzung für das künftige Kinder- und Jugendparlament auszuarbeiten.

 

Herr Benden vertrat die Auffassung, die Einrichtung der Kinder- und Jugendparlamente stehe und falle mit aktiven Lehrern in den Schulen. Auf seine entsprechende Anfrage bestätigte Herr Stasch, es wäre begrüßenswert, wenn man für Kinder und Jugendliche Politik erlebbar machen könnte und ein entsprechendes Angebot in der Stadt vorhanden wäre.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Savelsberg antwortete Herr Benden, dass die Altersgrenze für künftige Mitglieder des Jugendparlaments in der Satzung festgelegt werden sollte.

 

Herr Grundmann befand man müsse Jugendliche abholen. Sonst würde sich nichts entwickeln.

 

Auf die entsprechende Anfrage von Frau Gerads bestätigte Herr Benden, man wolle die Schulen mit einbinden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

7

Enthaltung:

2