Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für das Vorhaben zusammen mit der Interessengemeinschaft Kraudorf weiter zu konkretisieren und vorbehaltlich einer späteren Priorisierung der städtischen Investitionsvorhaben auch die Stellung eines Förderantrags vorzubereiten. Ferner soll das Projekt in einer Informationsveranstaltung den ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern zu gegebener Zeit vorgestellt werden. 

 

Beschlusserweiterung:

 

„In dieser Phase dürfen ausschließlich die Kosten für ein Lärmschutzgutachten von max. 3.000,00 € verausgabt werden“.


Einleitend schilderte Beigeordneter Scholz den derzeitigen Stand der Planungen. Im Rahmen der Prüfung einer Förderfähigkeit sowie der Standortsuche für das zukünftige Bürgerhaus habe sich nun herausgestellt, dass die Beauftragung eines Schallschutzgutachtens für das weitere Vorgehen unabdingbar sei. Hierzu müssten ungefähr 3.000,00 € zusätzlich verauslagt werden.

Er wies explizit darauf hin, dass heute nicht darüber entschieden werde, ob das Bürgerhaus gebaut werde oder nicht. Vielmehr sei zu entscheiden, wie die Verwaltung in der Sache hier weiter fortfahren solle.

 

Von der Interessengemeinschaft (IG) für das Bürgerhaus Kraudorf wurde das Projekt Bürgerhaus durch Herrn Nießen anhand einer Präsentation vorgestellt (Präsentation ist der Niederschrift beigefügt).

Neben der Intention für die Errichtung eines Bürgerhauses in Kraudorf, wurde insbesondere die aktuelle Situation, der Bedarf sowie Möglichkeiten und Alternativen beschrieben. Des Weiteren wurde ein möglicher Entwurf sowie die voraussichtlichen Kosten für das Bürgerhaus dargestellt. Herr Nießen stellte insbesondere heraus, dass die Kosten durch Eigenleistungen der Bevölkerung gemindert werden können. Zudem würden realistisch angesetzte Einnahmepositionen die zukünftig laufenden Kosten decken, bzw. sogar eine Rücklagenbildung ermöglichen.

 

Vorsitzender Paulus würdigte die Arbeit der Interessengemeinschaft sowie der beteiligten Dorfbevölkerung und gab den Tagesordnungspunkt zur Diskussion frei.

 

Frau Slupik gab bekannt, dass die CDU den Kosten für ein notwendiges Gutachten zustimmen würde. Mit dem Gutachten würden ja noch keine Fakten bezüglich des endgültigen Baus geschaffen. Fraglich sei, ob derartige Investitionen aufgrund der derzeitigen Preisexplosionen zeitnah realisiert werden können.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld entgegnete, dass das für die Förderung maßgebende Dorferneuerungsprogramm derzeit noch nicht neu aufgelegt worden sei. Wann das Programm neu aufgelegt würde sei momentan noch ungewiss. Insgesamt sei auch die Frage zu stellen, wo das Bürgerhaus in der Prioritätenliste anzusehen sei.

Dennoch sei die Beauftragung des Schallschutzgutachten für die weitere Vorgehensweise sinnvoll. Das Schallschutzgutachten stelle zunächst fest, ob das Bürgerhaus überhaupt an dieser Stelle bebaut werden könne. Des Weiteren sei für die positive Bescheidung des möglichen Förderantrages ein Schallschutzgutachten notwendig.

 

Von Herrn Dorner vorgetragen wurde, dass der FDP-Fraktion eine Aussage vorliegen würde, wonach die IG möglichweise die Gutachterkosten selbst bezahlen wolle.

Von der IG erwiderte Herr Nießen, dass dies hinfällig sei, da der mögliche Geldgeber nicht mehr dazu bereit wäre.

 

Vorsitzender Paulus lobte die Bewohner des 400 Einwohnerortes, die in der Vergangenheit sehr viel für den Ort geleistet hätten. Er empfahl, auch den Gastwirt der einzigen Gastwirtschaft im Ort mit bei dem Bürgerhaus einzubeziehen. Es solle zu keiner Konkurrenzsituation mit dem Bürgerhaus kommen.

 

Kritischer hingegen sah Herr Gerads, dass die angebliche einstimmige Befürwortung des Bürgerhauses im Ort strittig sei. Zudem sähe er Probleme in Bezug auf die Prioritätenliste für das Bürgerhaus. Daher würde die Bürgerliste den Antrag nicht unterstützen. Die IG solle das Gutachten vorfinanzieren, bei Realisierung des Bürgerhauses könne der Geldbetrag rückerstattet werden.

 

Herr Fröschen hingegen hatte Zweifel an den Einnahmen, die die IG eingeplant habe. Herr Nießen deutete an, dass die Einnahmen niedrig angesetzt seien und man hier auch noch gegensteuern könne.

Herr Fröschen hatte weiter bedenken, dass man bei angespannter Haushaltslage unnötig Fakten schaffen könne.

 

Auch Frau Engelmann stellte dar, dass die notwendigen 3.000 € in der derzeitigen Haushaltslage viel Geld seien. Aber es sei zu bedenken, dass dieser Schritt zunächst notwendig sei, um eine spätere Chance aufrecht zu erhalten.

 

Herr Volles vertrat die Meinung, dass die IG das Gutachten selber zahlen solle, wenn das Bürgerhaus unbedingt gewollt sei. Die Eigenfinanzierung würde den Willen nochmals unterstreichen.

 

Anders sah dies hingegen Vorsitzender Paulus. Die Stadt solle die Voraussetzung für das Bürgerhaus schaffen, unabhängig davon, ob eine Realisierung mittelfristig oder langfristig möglich sei. Andere Projekte, bei denen Gutachten notwendig waren, seien auch immer über die Stadt finanziert worden.

 

Auch Herr Conrads schilderte, dass das Vorhaben der IG bisher durch die Ausschüsse positiv bewertet wurde und die Meinung bestand, das Interesse der IG zu unterstützen und zu finanzieren. Die derzeitige Notwendigkeit einer Prioritätenliste sei den Kostenexplosionen und dem Haushalt geschuldet und nicht Ursache der IG. Herr Conrads bat darum, sich für die Finanzierung des Gutachtens auszusprechen.

 

Herr Gerads meinte, dass es mit den 3.000 € nicht getan sei, sondern gemäß Beschlussvorschlag das Gesamtziel durch die Verwaltung nachverfolgt werden solle. Demnach bat er um Änderung der Vorlage, damit keine weiteren Planungen der Verwaltung folgen sollen, wie zum Beispiel Architektenleistungen.

Beigeordneter Scholz sagte, lediglich das Nutzungskonzept müsse für das Lärmschutzgutachten konkreter aufgestellt werden, sonst seien keine weiteren Aktivitäten zur Bürgerhausplanung vorgesehen.

 

Nach einer kurzen internen Beratung erklärte Herr Gerads, dass die Bürgerliste der Finanzierung der 3.000 € zustimmen werde. Das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens sei abzuwarten, danach könne über weitere Entscheidungen diskutiert werden. Bis dahin dürfe es keine weiteren Planungen seitens der Verwaltung geben. Dies bat Herr Gerads auch explizit in der Niederschrift vermerken zu lassen.

 

Herr Fröschen erwiderte nochmals, dass die Zustimmung zum Bürgerhaus in den Orten nicht einhellige Meinung sei. Für die Menschen, die das Bürgerhaus nicht wöllten, sei das Gutachten ein falsches Signal. Die IG solle das Gutachten selber in Auftrag geben.

Herr Volles ergänzte, es sei kein einstimmiger Beschluss gewesen, dass Bürgerhaus zu wollen.

 

Abschließend verwies Herr Gerads auf das Gutachten, dass ja gerade eventuelle Probleme aufdecken könne. Danach wurde abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.