Sitzung: 31.05.2022 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2535/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für das Vorhaben zusammen mit der Interessengemeinschaft Kraudorf weiter zu konkretisieren und vorbehaltlich einer späteren Priorisierung der städtischen Investitionsvorhaben auch die Stellung eines Förderantrags vorzubereiten. Ferner soll das Projekt in einer Informationsveranstaltung den ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern zu gegebener Zeit vorgestellt werden.
Beschlusserweiterung:
„In dieser Phase dürfen ausschließlich die Kosten für ein
Lärmschutzgutachten von max. 3.000,00 € verausgabt werden“.
Einleitend schilderte
Beigeordneter Scholz den derzeitigen Stand der Planungen. Im Rahmen der Prüfung
einer Förderfähigkeit sowie der Standortsuche für das zukünftige Bürgerhaus
habe sich nun herausgestellt, dass die Beauftragung eines Schallschutzgutachtens
für das weitere Vorgehen unabdingbar sei. Hierzu müssten ungefähr 3.000,00 €
zusätzlich verauslagt werden.
Er wies explizit darauf hin,
dass heute nicht darüber entschieden werde, ob das Bürgerhaus gebaut werde oder
nicht. Vielmehr sei zu entscheiden, wie die Verwaltung in der Sache hier weiter
fortfahren solle.
Von der
Interessengemeinschaft (IG) für das Bürgerhaus Kraudorf wurde das Projekt
Bürgerhaus durch Herrn Nießen anhand einer Präsentation vorgestellt
(Präsentation ist der Niederschrift beigefügt).
Neben der Intention für die
Errichtung eines Bürgerhauses in Kraudorf, wurde insbesondere die aktuelle
Situation, der Bedarf sowie Möglichkeiten und Alternativen beschrieben. Des
Weiteren wurde ein möglicher Entwurf sowie die voraussichtlichen Kosten für das
Bürgerhaus dargestellt. Herr Nießen stellte insbesondere heraus, dass die
Kosten durch Eigenleistungen der Bevölkerung gemindert werden können. Zudem
würden realistisch angesetzte Einnahmepositionen die zukünftig laufenden Kosten
decken, bzw. sogar eine Rücklagenbildung ermöglichen.
Vorsitzender Paulus würdigte
die Arbeit der Interessengemeinschaft sowie der beteiligten Dorfbevölkerung und
gab den Tagesordnungspunkt zur Diskussion frei.
Frau Slupik gab bekannt, dass
die CDU den Kosten für ein notwendiges Gutachten zustimmen würde. Mit dem
Gutachten würden ja noch keine Fakten bezüglich des endgültigen Baus
geschaffen. Fraglich sei, ob derartige Investitionen aufgrund der derzeitigen
Preisexplosionen zeitnah realisiert werden können.
Bürgermeisterin Ritzerfeld
entgegnete, dass das für die Förderung maßgebende Dorferneuerungsprogramm
derzeit noch nicht neu aufgelegt worden sei. Wann das Programm neu aufgelegt
würde sei momentan noch ungewiss. Insgesamt sei auch die Frage zu stellen, wo
das Bürgerhaus in der Prioritätenliste anzusehen sei.
Dennoch sei die Beauftragung
des Schallschutzgutachten für die weitere Vorgehensweise sinnvoll. Das
Schallschutzgutachten stelle zunächst fest, ob das Bürgerhaus überhaupt an
dieser Stelle bebaut werden könne. Des Weiteren sei für die positive
Bescheidung des möglichen Förderantrages ein Schallschutzgutachten notwendig.
Von Herrn Dorner vorgetragen
wurde, dass der FDP-Fraktion eine Aussage vorliegen würde, wonach die IG
möglichweise die Gutachterkosten selbst bezahlen wolle.
Von der IG erwiderte Herr
Nießen, dass dies hinfällig sei, da der mögliche Geldgeber nicht mehr dazu
bereit wäre.
Vorsitzender Paulus lobte die
Bewohner des 400 Einwohnerortes, die in der Vergangenheit sehr viel für den Ort
geleistet hätten. Er empfahl, auch den Gastwirt der einzigen Gastwirtschaft im
Ort mit bei dem Bürgerhaus einzubeziehen. Es solle zu keiner
Konkurrenzsituation mit dem Bürgerhaus kommen.
Kritischer hingegen sah Herr
Gerads, dass die angebliche einstimmige Befürwortung des Bürgerhauses im Ort
strittig sei. Zudem sähe er Probleme in Bezug auf die Prioritätenliste für das
Bürgerhaus. Daher würde die Bürgerliste den Antrag nicht unterstützen. Die IG
solle das Gutachten vorfinanzieren, bei Realisierung des Bürgerhauses könne der
Geldbetrag rückerstattet werden.
Herr Fröschen hingegen hatte
Zweifel an den Einnahmen, die die IG eingeplant habe. Herr Nießen deutete an,
dass die Einnahmen niedrig angesetzt seien und man hier auch noch gegensteuern
könne.
Herr Fröschen hatte weiter
bedenken, dass man bei angespannter Haushaltslage unnötig Fakten schaffen
könne.
Auch Frau Engelmann stellte
dar, dass die notwendigen 3.000 € in der derzeitigen Haushaltslage viel Geld
seien. Aber es sei zu bedenken, dass dieser Schritt zunächst notwendig sei, um
eine spätere Chance aufrecht zu erhalten.
Herr Volles vertrat die
Meinung, dass die IG das Gutachten selber zahlen solle, wenn das Bürgerhaus
unbedingt gewollt sei. Die Eigenfinanzierung würde den Willen nochmals
unterstreichen.
Anders sah dies hingegen
Vorsitzender Paulus. Die Stadt solle die Voraussetzung für das Bürgerhaus
schaffen, unabhängig davon, ob eine Realisierung mittelfristig oder langfristig
möglich sei. Andere Projekte, bei denen Gutachten notwendig waren, seien auch
immer über die Stadt finanziert worden.
Auch Herr Conrads schilderte,
dass das Vorhaben der IG bisher durch die Ausschüsse positiv bewertet wurde und
die Meinung bestand, das Interesse der IG zu unterstützen und zu finanzieren.
Die derzeitige Notwendigkeit einer Prioritätenliste sei den Kostenexplosionen
und dem Haushalt geschuldet und nicht Ursache der IG. Herr Conrads bat darum,
sich für die Finanzierung des Gutachtens auszusprechen.
Herr Gerads meinte, dass es
mit den 3.000 € nicht getan sei, sondern gemäß Beschlussvorschlag das
Gesamtziel durch die Verwaltung nachverfolgt werden solle. Demnach bat er um
Änderung der Vorlage, damit keine weiteren Planungen der Verwaltung folgen
sollen, wie zum Beispiel Architektenleistungen.
Beigeordneter Scholz sagte,
lediglich das Nutzungskonzept müsse für das Lärmschutzgutachten konkreter
aufgestellt werden, sonst seien keine weiteren Aktivitäten zur
Bürgerhausplanung vorgesehen.
Nach einer kurzen internen
Beratung erklärte Herr Gerads, dass die Bürgerliste der Finanzierung der 3.000
€ zustimmen werde. Das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens sei abzuwarten, danach
könne über weitere Entscheidungen diskutiert werden. Bis dahin dürfe es keine
weiteren Planungen seitens der Verwaltung geben. Dies bat Herr Gerads auch explizit
in der Niederschrift vermerken zu lassen.
Herr Fröschen erwiderte
nochmals, dass die Zustimmung zum Bürgerhaus in den Orten nicht einhellige Meinung
sei. Für die Menschen, die das Bürgerhaus nicht wöllten, sei das Gutachten ein
falsches Signal. Die IG solle das Gutachten selber in Auftrag geben.
Herr Volles ergänzte, es sei
kein einstimmiger Beschluss gewesen, dass Bürgerhaus zu wollen.
Abschließend verwies Herr
Gerads auf das Gutachten, dass ja gerade eventuelle Probleme aufdecken könne.
Danach wurde abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.