Sitzung: 02.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4
Vorlage: 2541/2022
Beschlussvorschlag:
Die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 1 der Stadt Geilenkirchen wird verabschiedet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend öffentlich bekannt zu machen.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.