Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Nobis stellte dem Ausschuss den Antrag auf Einführung einer Photovoltaik-Pflicht bei allen Neubauvorhaben und Dachsanierungen in der Stadt Geilenkirchen vor. Er betonte, dass aufgrund der Mobilitätswende und Wärmewende der Energieträger Elektrizität immer wichtiger für die Energieversorgung sei. Zudem habe die Bundesregierung sich mit der EEG-Novelle zum Ziel gesetzt 80 % des Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu decken. Hier käme der Ausbau der Photovoltaik die größte Bedeutung zu, da der Solarstrom mittlerweile die kosteneffizienteste Energieerzeungstechnologie darstelle.

Der Empfehlung der Verwaltung würde man folgen und den geänderten Beschlussvorschlag übernehmen.

In der sich anschließenden Diskussion wurde von Herrn Kauhl betont, dass ein Ausbau der PV-Anlagen zwar wünschenswert sei, aber eine Pflicht nicht umsetzbar sei. Gerade für viele Familien, die es ohnehin schwierig haben würden, ein Eigenheim finanzieren zu können, würde eine solche Pflicht zu einer weiteren, häufig unüberwindbaren finanziellen Hürde führen. Zudem würde mit einer solchen Pflicht der Wohnungsbau rückläufig werden und somit weniger Wohnraum zur Verfügung stehen, wobei bereits jetzt schon viele Wohnungen fehlen würden. Herr Kleinen betonte, dass er eine solche Pflicht ebenfalls ablehne. Mit einem solchen Beschluss würde man die Bürger finanziell zu sehr belasten. Herr Franken wies darauf hin, dass die Förderung solcher Projekte bei der Bundes- bzw. Landesregierung liege und man auf entsprechende Signale warten solle. Zudem seien die Baupreise derzeit sehr unsicher. Weiter teilte Herr Schäfer mit, dass der Sozialaspekt bei diesem Antrag fehle. Eine Verpflichtung dürfe es nicht geben. Man solle doch auf Signale der Bundes- bzw. Landesregierung warten, bei denen es doch bereits Entwicklungen gebe.

Herr Bani-Shoraka wies darauf hin, dass man PV-Anlagen auch mieten oder leasen könne und dadurch keine großen finanziellen Belastungen für die Bauherren entstehen würden. 

 

Darauffolgend wurde von mehreren Ausschussmitgliedern die Laufzeit bzw. Amortisationszeit von PV-Anlagen diskutiert.

 

Nach der Diskussion zog Herr Rainer Jansen den Antrag seiner Fraktion zurück. Er betonte, dass der Antrag nicht aufgrund der Argumente, welche im Ausschuss genannt wurden, sondern vor dem zeitlichen Aspekt zurückgezogen werde. Man wolle den Antrag erneut stellen, wenn stabilere Baupreise vorlägen.

 

Abschließend sagte Herr Michael Jansen, dass bereits ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Klimaschutzbeauftragten der Verwaltung und der Abteilung Bauleitplanung stattfinde und man Aspekte der erneuerbaren Enerigen mit in die Bauleitplanung aufnehme.