a)      Stadtverordneter Schumacher fragte nach, ob den Auftragsvergaben ein ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren vorgeschaltet werde.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld bestätigte dies. Hierfür sei insbesondere eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet worden, die von der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft werde.

 

b)      Stadtverordneter Jansen fragte nach, ob sich die Verwaltung sicher sei, dass sich das Urteil nicht auf frühere Gebührenberechnungen auswirke.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass es lediglich um die Frage gehe, wie mit den bestandskräftigen Vorauszahlungsbescheiden umgegangen werde. Die Widerspruchsfrist für Bescheide betrage einen Monat. Werde diese Frist überschritten, könnten Bescheide nicht mehr angefochten werden. Es werde darauf geachtet, dass in den Kommunen einheitlich vorgegangen werde. Es müsse nun erst einmal die Urteilsbegründung abgewartet werden.

 

c)      Bürgermeisterin Ritzerfeld führte auf Anfrage des Stadtverordneten Schumacher aus, dass die Stellenausschreibung zur Besetzung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes heute veröffentlicht worden sei. Das Fahrzeug sei geliefert worden, müsse jedoch noch foliert werden.