Beschluss
lt. Antrag:
Für die Straße „Im Viereck“ in Geilenkirchen-Beeck wird die Winterwartung mit Beginn des Jahres 2023 auf die Stadt Geilenkirchen zurück übertragen.
Dazu wird die Straße mit der nächsten Satzungsänderung – spätestens jedoch mit Wirkung zum 01.01.2023 – im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigung- und Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen als Straße gekennzeichnet, in der die Stadt zur Winterwartung der Fahrbahn verpflichtet ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.