Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss lt. Antrag:

 

Für die Straße „Im Viereck“ in Geilenkirchen-Beeck wird die Winterwartung mit Beginn des Jahres 2023 auf die Stadt Geilenkirchen zurück übertragen.

Dazu wird die Straße mit der nächsten Satzungsänderung – spätestens jedoch mit Wirkung zum 01.01.2023 – im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigung- und Gebührensatzung der Stadt Geilenkirchen als Straße gekennzeichnet, in der die Stadt zur Winterwartung der Fahrbahn verpflichtet ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.