Beschluss:

 

Die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 1 der Stadt Geilenkirchen wird verabschiedet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend öffentlich bekannt zu machen.


Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass durch Versiegelung von Flächen Flächenfraß betrieben werde. Die Ackerböden in Geilenkirchen und dem Umland würden zu den besten in Deutschland gehören. Durch eine Versiegelung der Flächen würden Mensch und Umwelt belastet und landwirtschaftliche Produktionsflächen vernichtet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei daher gegen ein Vorkaufsrecht und gegen weitere Versiegelungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.