Beschluss:

 

Die Elternbeitragssatzung wird in der vorgelegten Fassung unter Festlegung der ersten Beitragsstufe auf 30.000,- € beschlossen und mit Wirkung ab dem 01.08.2022 in Kraft gesetzt.

 


Bürgermeisterin Ritzerfeld erläuterte, dass dieser Punkt im Jugendhilfeausschuss (JHA) vorberaten worden sei. In der Vorlage der Verwaltung sei vorgeschlagen worden, die Elternbeiträge entsprechend der Fortschreibungsrate aus dem Kinderbildungsgesetz zu erhöhen. Im Ausschuss sei außerdem eine Anhebung der unteren Beitragsstufe von bisher 27.000 Euro auf bis 30.000 Euro diskutiert worden. Aktuell seien bereits die letzten beiden Kita-Jahre beitragsfrei. Zudem würden Sozialleistungsempfänger und Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kita besuchen, keine Beiträge zahlen. Somit seien effektiv nur für die Hälfte der Kinder Beiträge zu zahlen. Durch die Elternbeiträge werde keine Kostendeckung erreicht. Die Verwaltung habe vorgelegt, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Elternbeiträge mit gleichzeitiger Anhebung der unteren Beitragsstufe habe. Durch die Erhöhung der Elternbeiträge gebe es Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7.000 Euro. Eine Anhebung der unteren Beitragsstufe auf 30.000 Euro führe zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 11.000 Euro. Insgesamt würden sich somit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 4.000 Euro ergeben. Dies sei zwar im Vergleich zum Haushaltsvolumen nur ein relativ geringer Betrag, jedoch wolle Bürgermeisterin Ritzerfeld dies ansprechen, weil man sich damit beschäftigen müsse. Bürgermeisterin Ritzerfeld machte darauf aufmerksam, dass durch eine Anpassung der Abwassergebühren im Haushaltsjahr 2022 Mindereinnahmen in Höhe von ca. 900.000 Euro entstehen würden. Dies sei bei der Diskussion im JHA noch nicht bekannt gewesen.

 

Es folgte eine Diskussion über die Anhebung der unteren Beitragsstufe.

 

Die SPD-Fraktion sprach sich u. a. angesichts zu erwartender Lohnerhöhungen für die Anhebung der unteren Beitragsstufe aus, um betreffende Personen zu entlasten und zu vermeiden, dass Eltern aufgrund knapper finanzieller Mittel auf einen Kita-Platz verzichten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte diese Meinung und wies darauf hin, dass der JHA dem Rat eine Anhebung der unteren Beitragsstufe auf 30.000 Euro empfohlen habe. Hinsichtlich des städtischen Haushalts wurde auf Kosten hingewiesen, die durch andere vom Rat beschlossene Maßnahmen, wie den Ordnungs- und Sicherheitsdienst und ein Lärmgutachten für ein mögliches Bürgerhaus im Ortsteil Kraudorf, entstünden.

 

Die Fraktion Bürgerliste befürwortete ebenfalls die vorgeschlagene Anhebung der unteren Beitragsstufe. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der Rat generell nicht an Empfehlungen des JHA gebunden sei, sondern unter Abwägung aller Fakten auch anders entscheiden könne. In dieser Sache könne es jedoch Jahre später teurer werden, wenn Eltern aufgrund knapper finanzieller Mittel auf einen Kita-Platz verzichten würden und die Entwicklung der Kinder dadurch beeinträchtigt werden würde.

 

Beigeordneter Brunen erklärte auf Nachfrage, dass die untere Beitragsstufe derzeit bei allen Jugendämtern des Kreises Heinsberg bei 27.000 Euro liege. In der Vergangenheit seien prozentuale Erhöhungen der Elternbeiträge bei Änderungen des Kinderbildungsgesetzes in Geilenkirchen nicht vollzogen worden. Nun würde eine moderate Erhöhung aufgrund einer aktuellen Änderung des Gesetzes eingepreist. In Geilenkirchen gebe es etwa 1.000 Kita-Kinder.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld ergänzte, dass im Kreis Heinsberg auf Bürgermeisterebene über Elternbeiträge diskutiert worden sei. Es sei ein Anliegen gewesen, die Beitragsstufen im Kreis Heinsberg gleichzuhalten. Hinsichtlich des Haushaltes betonte sie, dass die Konsolidierung auch in Zukunft Thema bleiben werde und man sich auch künftig Gedanken über finanzielle Auswirkungen von Maßnahmen machen müsse.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.