Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlug dem Rat vor, sich der Resolution der Evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen gemäß dem vorliegenden Antrag anzuschließen.


 

Stadtverordnete Kals-Deußen teilte mit, dass die SPD Fraktion den Vorschlag der Evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchens begrüße. Darüber hinaus seien in Fraktionsgesprächen folgende Fragen zu dem Punkt gestellt worden: wie ist die Lebenssituation der langjährig geduldeten Flüchtlinge in Geilenkirchen, wie groß ist der betroffene Personenkreis und wie viele Kinder sind betroffen, wie und durch wen wird der Personenkreis begleitet und betreut?

 

Beigeordneter Brunen führte aus, dass der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde auf den § 104 a des Aufenthaltsgesetzes und die Altfallregelung Bezug nehme. Der § 104 a besage, dass einem geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne, wenn er sich am 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren oder, falls er zusammen mit einem oder mehreren minderjährigen ledigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft lebt, seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten habe und er weitere Voraussetzungen erfülle. Diese Altfallregelung sei bis Ende des Jahres befristet. Derzeit würden geduldete Flüchtlinge  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten; Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seien, hätten grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz trage die Kommune, Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch würden anteilig vom Bund und von den Kommunen getragen. Zur aktuellen Situation bei der Stadt könne er sagen, dass 55 Personen und davon 28 Kinder Flüchtlinge mit einem geduldeten Aufenthalt seien. Unter Hinzuziehung der Altfallregelung nach § 104 a kämen noch 25 Erwachsene und 31 Kinder hinzu. Die Betreuung des Personenkreises erfolge durch den runden Tisch und caritative Einrichtungen wie die Diakonie und die Caritas. Im Vergleich zu vergangenen Jahren ist die Personenzahl der geduldeten Flüchtlinge in Geilenkirchen rückläufig und die Situation habe sich etwas entspannt. Untergebracht seien die Personen in drei städtischen Einrichtungen, viele hätten aber auch eine Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden.

 

Stadtverordneter Benden erläuterte, dass er sich sehr über den Antrag und die heutige Beschlussfassung über diesen Punkt freue. Auch landespolitisch herrsche parteiübergreifend Einigkeit über diesen Punkt und die Resolution sei folgerichtig. Auswirkung der Gesetzesänderung sei z.B. auch die Beendigung der Integrationskurse für Flüchtlinge. Seine Fraktion werde der Resolution gerne zustimmen.

 

Stadtverordneter Wolff erklärte, dass seine Fraktion eine differenzierte Sicht der Dinge habe. Wenngleich die Gründe für eine Resolution nachvollziehbar und verständlich seien, sei der Antrag auf der anderen Seite purer Aktionismus. Die zuständigen Gremien auf Landes- und Bundesebene hätten sich des Themas bereits angenommen und das Handeln des Rates der Stadt Geilenkirchen sei nicht erforderlich, da er nicht zuständig sei.

 

Stadtverordneter Sybertz widersprach, dass man parteiübergreifend ein Signal setzen müsse. Natürlich sei Berlin bereits mit der Thematik beschäftigt. Nichtsdestotrotz solle man eine Art moralische Unterstützung bieten.

 

Stadtverordneter Solenski führte aus, dass ein alter liberaler Spruch besage „Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen“. Die FDP Fraktion unterstütze die Resolution. Darüber hinaus erkundigte er sich, wie viele Personen aus Geilenkirchen nach der Neuregelung des § 104 a des Aufenthaltsgesetzes nach dem 31.12. verlassen müssten.

 

Beigeordneter Brunen antwortete, dass der Stadt Geilenkirchen diesbezügliche Daten nicht vorlägen. Die Ausländerbehörde des Kreises sei zuständig und verfüge über eine genaue Übersicht.

 

Stadtverordneter Benden meinte, er wolle den Punkt nicht zerreden, müsse aber kurz zum Beitrag des Stadtverordneten Wolff etwas sagen. Resolutionen seien nie bindend. Er fände aber schade, wenn bei der Abstimmung im Haupt- und Finanzausschuss die CDU-Fraktion gegen die Resolution stimmen würde und forderte dazu auf, sich bei einer Abstimmung wenigstens zu enthalten. Alles andere sei für die Sache nicht angemessen.

 

Stadtverordneter Conrads bemerkte, dass weder CDU noch Grüne für den Punkt zuständig seien und über die Resolution nicht abgestimmt werden solle.

 

Stadtverordneter Benden erwiderte, dass bei der Resolution über die Erhöhung der Polizeipräsenz in Geilenkirchen auch zugestimmt worden sei auch wenn die Landesregierung zuständig gewesen sei.

 

Stadtverordneter Conrads erklärte, dass sich die damalige Resolution nicht auf eine gesetzliche Änderung bezogen habe.

 

Stadtverordneter Kravanja warf ein, dass ob zuständig oder nicht seine Fraktion dem Resolutionsentwurf zustimme, um ein Zeichen zu setzen. Bezüglich des Verfahrens erkundigte er sich, ob nicht der Rat die eigentliche Entscheidung treffen solle und der Haupt- und Finanzausschuss nur eine Beschlussempfehlung gebe.

 

Bürgermeister Fiedler stimmte zu, dass der Haupt- und Finanzausschuss in der Tat eine Beschlussempfehlung an den Rat abgebe und keinen Beschluss fasse. Er rief zur Abstimmung auf.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

8