Sitzung: 25.08.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 2579/2022
Beschlussvorschlag:
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 80 der Stadt Geilenkirchen (Beeck – Im Viereck) hinsichtlich einer sich nicht an der Baulinie orientierenden Bebauung und der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen werden antragsgemäß erteilt.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.