Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen als Satzung beschlossen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich berichtigt.

 

 


Herr Kauhl machte deutlich, dass das Bauen derzeit immer teurer werde. Gerade einen solchen Investor zu finden, welcher nachhaltig Bauen wolle sei ein großer Gewinn für Geilenkirchen. Daher dürfe es nicht immer in die Länge gezogen werden, die Dinge zu entwickeln und zu entscheiden.

 

Frau Karls-Deußen legte Wert darauf, dass die Parksituation ausreichend berücksichtigt werde.

Auf die Aussage von Frau Karls-Deußen nach der Parkplatzsituation antwortete Herr Michael Jansen, dass die Schaffung von ausreichenden Parkraum aus dem Gesetz hervorgehe. Im Baugenehmigungsverfahren werden die öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft, somit auch die Anzahl von Stellplätzen.

Frau Becker regte an, künftig auch größere Wohnungen zu errichten und dadurch auch mehr familenfreundlicheren Wohnraum zu schaffen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.