Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien für die Durchführung des Hof- und Fassadenprogramms im Rahmen der Städtebauförderung für die Fliegerhorstsiedlung und das zu Grunde liegende Gestaltungshandbuch werden beschlossen.  


Herr Banzet erkundigte sich, ob die im Konzept genannten 3000 € der Betrag sei, der an die Antragssteller ausgezahlt werden könne. Herr Scholz bestätigte, dass jeder Antragssteller eine maximale Förderung von bis zu 3000 € erhalten könne.

 

Frau Karls-Deußen erkundigte sich, ob das Förderprogramm mit dem Bebauungsplan übereinstimme. Herr Scholz wies darauf hin, dass ein Bebauungsplan derzeit noch nicht vorliege. Jedoch betonte er, dass die im Förderprogramm genannten Aspekte auch vom Bebauungsplan gedeckt werden.

 

Herr Rainer Jansen wies darauf hin, dass laut Punkt 4.4 des Gestaltungsleitfadens nur eine Födermöglichkeit von Solaranlagen mit Schindeldeckung möglich sei. Diese sei allerdings ca. 68 % teurer als andere Solarmodelle. Er regte an, dass PV-Anlagen nicht unnötig teurer gemacht werden sollten als nötig.

Herr Benden ergänzte hierzu, dass Röhrenkollektoren auch effektiver seien. Flachkollektoren würden das dreifache an Fläche in Anspruche nehmen im Vergleich zu Röhrenkollektoren.

 

Herr Nilles wies darauf hin, dass der Inhalt des Gestaltungsleitfadens bezüglich PV-Anlagen für eine Förderung unerheblich sei.

Herr Rainer Jansen hielt das Gestaltungshandbuch für unpraktikabel. Herr Scholz entgegnete, dass man die Interessenten bzw. Bauherrschaften entsprechend beraten werde.

 

Herr Stumpf merkte an, dass die energetische Sanierung durch dieses Gestaltungshandbuch eingeschränkt werde und sah es als wichtig an, technische Fortschritte immer zu berücksichtigen.

 

Beigeordneter Scholz wies darauf hin, dass es sich hier in erster Linie um einen Leitfaden zur Gestaltung handele und keine Norm.

Herr Nilles ergänzte, dass es bezüglich der PV-Anlagen nicht nur möglich sei, Schindelausführung zu wählen, sondern auch andere Varianten. Die Abbildung unter Punkt 4.4 des Gestaltungsleitfadens seien unglücklich gewählt. Da hier die Bildbeispiele suggerieren, dass ausschließlich Solarziegel empfohlen werden. Man werde ein weiteres positives Bildbeispiel für eine andere Art einer Solaranlage passend zu den Negativbeispielen hinzufügen.

 

Die geänderte Darstellung im Gestaltungshandbuch ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.