Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt Geilenkirchen (Gewerbegebiet Fürthenrode) hinsichtlich der Überschreitung der zur Straße „An Fürthenrode“ festgesetzten Baugrenze wird antragsgemäß erteilt.