Beschluss:

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 80 der Stadt Geilenkirchen (Beeck – Im Viereck) hinsichtlich einer sich nicht an der Baulinie orientierenden Bebauung und der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen werden antragsgemäß erteilt.