Ab dem Schuljahr 2022/23 wird in den nächsten drei Jahren das Anmeldeverfahren an der städtischen Realschule und an der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule zeitlich gleich gestaltet.

 

 


Herr Stasch erläuterte seinen Antrag eingehend. Er plädierte nochmals dafür, künftig die Anmeldeverfahren gleichzeitig durchzuführen, da so mehr Anmeldungen von Schülern mit einer entsprechenden Empfehlung Zugang zur Realschule fänden. Für die Schulbildung solcher Schüler sei die Realschule letztendlich ausgelegt und das Kollegium dort ausgebildet. Weder Schüler noch Lehrer wollten, dass ihre Schule als „Restebecken“ genutzt und auch so bezeichnet würde. Daher sollte in den nächsten drei Jahren geprüft werden, ob das zeitlich gleichgeschaltete Anmeldeverfahren sich auch dann bewähren würde.

 

Herr Böken widersprach den Ausführungen seines Vorredners. Auch in diesem Jahr sei der Anmeldeüberhang an der ALG groß gewesen – auch ohne vorgezogenes Anmeldeverfahren. Die Anmeldeverfahren an beiden Schulen seien nicht parallel geschaltet gewesen. Hauptschulempfehlungen würden immer weniger ausgesprochen. Dennoch hätten Schüler in Anzahl einer Klassengröße an der ALG abgewiesen werden müssen. Ansonsten hätte das Anmeldeverfahren an der Realschule nicht mit 76, sondern mit 42 Schulanmeldungen geendet. Derzeit sei noch ein Verwaltungsverfahren anhängig, weil ein Kind aus Teveren in der Willy-Brandt-Gesamtschule in Übach-Palenberg durch die Eltern angemeldet wurde. Somit fände nicht jedes Kind, das an der ALG abgewiesen werden musste, den Weg in die Realschule.

 

Herrn Speuser befremdete die Art und Weise der Diskussion, die die beiden Schulleiter austragen würden. Die anstehenden Fragen könnten und sollten im schulpolitischen Raum geklärt werden, jedoch nicht in der Öffentlichkeit, die dadurch verunsichert würde. Die CDU-Fraktion spreche sich für ein gleichberechtigtes Anmeldeverfahren aus.

 

Frau Brandt äußerte Verständnis für eine gewisse Konkurrenz der beiden Schulen und ihrer Leiter untereinander. Allerdings handele es sich hier um zwei städtische Schulen. Die Bürgerliste würde es begrüßen, wenn das parallele Verfahren beibehalten bliebe. Die Realschule sei einmal weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt gewesen. Sie habe gute Arbeit geleistet. Es sei daher nachvollziehbar, dass die Schule kein „Restebecken“ sein wolle. Beide Schulen hätten ihre Qualitäten und damit ihre Berechtigung. Allerdings dürfe es nicht sein, dass Geilenkirchener Kinder vor Ort keinen Schulplatz fänden und daher an eine Schule außerhalb der Stadt ausweichen müssten, um in der gewünschten Schulform eingeschult werden zu können.

 

Herr Weiler äußerte Verständnis für das Anliegen des Herrn Stasch, allerdings nicht für die Art und Weise, wie er es vorbringe. Die ALG sei einmal die beliebteste Gesamtschule im Kreis Heinsberg gewesen. Zahlreiche Schüler*innen hätten abgewiesen werden müssen. Inzwischen wären immer mehr Gesamtschulen im Kreis errichtet worden, sodass immer mehr Geilenkirchener Schüler*innen Aufnahme in der ALG gefunden hätten, wodurch sich wiederum die Anmeldungen in der Realschule reduziert hätten. Dies hätte sich durch die Aufnahme von Hauptschülern an der Realschule wieder verändert. Seine Frage, ob Doppelanmeldungen an Schulen möglich wären, verneinte Herr Böken. Bei der Anmeldung sei die Schulempfehlung abzugeben. Für eine weitere Schulanmeldung stehe sie dann nicht mehr zur Verfügung.

 

Frau Thelen merkte an, dass die Darstellung von Herrn Weiler so nicht richtig sei. Der Rat habe seinerzeit nicht die Entscheidung getroffen, dass Geilenkirchener Hauptschüler*innen Aufnahme an der Realschule finden sollten, um quasi die Realschule zu retten, sondern weil die Stadt Geilenkirchen einseitig den Vertrag mit der Kommune Gangelt, zur Beschulung der Geilenkirchener Hauptschüler*innen gekündigt habe. Daraufhin sei in Gangelt der Beschluss zur Auflösung der Schule gefasst worden. Hauptschüler aus Geilenkirchen besuchten dann noch die Hauptschule in Übach-Palenberg, die kurz darauf ebenfalls auslaufend geschlossen wurde. Die nächstgelegene Hauptschule befand - und befindet sich - in Hückelhoven. Durch den Ratsbeschluss zur Beschulung in der Realschule, dem Paragraphen 132c habe man den Geilenkirchener Hauptschülern einen weiten Schulweg ersparen wollen. Frau Thelen erkundigte sich, worin für die ALG die Nachteile bestünden, wenn das gleichgeschaltete Verfahren beibehalten würde.

 

Herr Brunen äußerte Verständnis für die Konkurrenz der Schulen und der Schulleiter untereinander. Bis zu einem gewissen Grad sei das auch gesund für die Geilenkirchener Schullandschaft. Letztendlich habe man dadurch zwei gute Schulen in städtischer Trägerschaft. Der Antrag der Realschule beinhalte keine Rechtsfrage, es gebe hier kein Richtig oder Falsch. Allerdings müsse man ausloten, wo die Vor- und Nachteile für die jeweiligen Schulen lägen durch eine Veränderung des Verfahrens. Da an der ALG die Kapazitäten begrenzt seien, müssten nun einmal Kinder abgewiesen werden. Diese müssten auf andere Schulen ausweichen, auch auf auswärtige, wenn die Eltern unbedingt die Schulform Gesamtschule für ihr Kind wünschten.

 

Herr Bani-Shoraka kritisierte den mehrfach gefallenen Begriff „Restebecken“. Nicht nur, dass dadurch das Image der Realschule unnötig leide, man möge auch bedenken, was es mit Kinderseelen mache, wenn man solche Begriffe verwende. Ansonsten könne er dem Antrag des Herrn Stasch folgen. Es sei verständlich, wenn er das Image seiner Schule aufwerten wolle.

 

Herr Kleinen sah kein Problem darin, dem Antrag des Herrn Stasch zu folgen, zumal das gleichgeschaltete Verfahren zunächst für drei Jahre erprobt werden solle.

 

I. Beigeordneter Brunen erläuterte, dass das gleichzeitige Anmeldeverfahren die Regel sei.

 

Frau Jung-Deckers fragte an, welcher Nachteil der ALG durch ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren entstehen würde. Herr Böken antwortete, das vorgezogene Anmeldeverfahren sei zum Schutz der Kinder eingerichtet worden. Da in der Vergangenheit mehr Kinder bei der ALG angemeldet wurden, als dort Aufnahme finden konnten, wurde das vorgezogene Anmeldeverfahren eingerichtet, damit die Eltern der abgewiesenen Kinder hiervon rechtzeitig erfahren und sich anderweitig nach einer geeigneten Schule für ihre Kinder umsehen konnten.

 

Herr Benden wies darauf hin, dass Geilenkirchen nun einmal keine Großstadt mit einer entsprechend großen Anzahl an Schulen verschiedener Schulformen sei. U. U. seien weite Schulwege in Kauf zu nehmen, um an eine Schule in der gewünschten Schulform zu gelangen. In Großstädten mit einem hohen Überhang mache ein vorgezogenes Anmeldeverfahren vielleicht Sinn.  In Geilenkirchen dagegen sollte es aus Gründen der Fairness ein zeitlich gleichgeschaltetes Anmeldeverfahren für alle Schulen geben. Herr Benden regte deshalb an, dass die Verwaltung Kontakt zur Schulleitung des St. Ursula Gymnasiums aufnehme und für ein zeitlich gleichgeschaltetes Anmeldeverfahren aller weiterführender Schulen in der Stadt werben möge.

Herr Grundmann äußerte Verständnis für den Antrag des Herrn Stasch. Das gemeinsame Anmeldeverfahren zunächst auf drei Jahre zu begrenzen, sei ein guter Vorschlag, dem er sich anschließen werde.

 

Auf die entsprechende Anfrage des Herr Weiler, antwortete Herr Brunen, eine Überhang entstehe immer dann, wenn die Aufnahmekapazitäten einer Schule erschöpft seien. Es käme immer auf die Prognose an. Sie müsse nicht zu 100 % stimmen, aber immer in die richtige Richtung weisen.

 

Ausschussvorsitzender Benden teilte seine Freude darüber mit, dass in Geilenkirchen zwei gute Schulen ansässig wären. Er plädierte für einen fairen Konkurrenzkampf der Schulen untereinander und dass im Vorfeld von Entscheidungen Gespräche untereinander geführt würden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

  4

Enthaltung:

  2