Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Erhöhung der Hundesteuersätze zum 01.01.2023 in der nachfolgenden Form.

 

Beschreibung:

Steuersatz neu:

Ein Hund

70,- €

Zwei Hunde

90,- €

Drei und mehr Hunde

110,- €

Ein gefährlicher Hund (Listenhund)

420,- €

Zwei oder mehrere gefährliche Hunde (Listenhunde)

575,- €

 

Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines Entwurfs der Hundesteuersatzung mit den entsprechend angepassten Steuersätzen.

 

 


Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass die CDU-Fraktion sich dazu entschieden habe, den Antrag abzuändern. Die aktuellen Beträge sollen für gefährliche bzw. Listenhunde um 40 % erhöht werden. Es werde somit die folgende Staffelung beantragt:

 

Beschreibung:

Steuersatz aktuell:

Steuersatz neu:

Ein Hund

60,- €

70,- €

Zwei Hunde

82,- €

90,- €

Drei und mehr Hunde

96,- €

110,- €

Ein gefährlicher Hund (Listenhund)

300,- €

420,- €

Zwei oder mehrere gefährliche Hunde (Listenhunde)

410,- €

575,- €

 

Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass es nicht die Intention sei, Einnahmen zu generieren. Es gehe darum, die Hemmschwelle höher zu setzen, sich gefährliche bzw. Listenhunde anzuschaffen und die von diesen Hunden ausgehende Gefahr zu reduzieren.

 

Stadtverordneter Jansen plädierte dafür, die ursprünglich vorgeschlagenen Sätze beizubehalten. Geilenkirchen sei in Bezug auf die Hundesteuer kreisweit mit die günstigste Kommune. Die Haltung solcher Hunde halte er für bedenklich.

 

Stadtverordneter Kravanja wies darauf hin, dass die einzelnen Kategorien sehr unterschiedlich gesteigert würden. Er beantrage, alle Kategorien pauschal um 10 % zu erhöhen. Er warnte davor, dass sich aktuelle Tierhalter bei einer zu extremen Erhöhung dazu entscheiden könnten, die Tiere ins Tierheim zu geben, dessen Kosten wiederum von der Stadt getragen werden müssten.

 

Beigeordneter Brunen erklärte auf Anfrage des Stadtverordneten Kasper, dass bislang keine flächendeckende Kontrolle durchgeführt worden sei, ob alle im Stadtgebiet befindlichen Hunde angemeldet seien. Die Kollegen/innen des Ordnungsamtes würden jedoch im Außendienst darauf achten.

 

Stadtverordneter Gerads wies darauf hin, dass die Szene, die Kampfhunde halte bzw. Hunde zu solchen trainieren würden, nicht zu dem Personenkreis gehören würde, die diese Hunde anmelden würden. Mit der Steuererhöhung treffe man insofern lediglich die Hundebesitzer/innen, die sich ordnungsgemäß verhalten und sich mit den Tieren positiv auseinandersetzen würden.

 

Stadtverordneter Kleinen erklärte, dass die CDU-Fraktion ebenfalls zu dieser Einsicht gelangt sei, weshalb der ursprüngliche Antrag zur Erhöhung erheblich abgestuft worden sei. Die Steigerung um 40 % halte die CDU-Fraktion für angemessen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass die abrupte Erhöhung aus dem ursprünglichen Antrag ebenfalls intensiv verwaltungsintern diskutiert worden sei. Den neuen Vorschlag der CDU-Fraktion halte sie für vertretbar. Da dies der weitergehende Antrag sei, bat sie um Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.

 

Auf Nachfrage der Stadtverordneten Schumacher und Münchs erläuterte Frau Fratović, dass für die Hundebestandsaufnahme üblicherweise ein Unternehmen beauftragt werde. Dies sei mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es sei zudem mit Kosten in Höhe von ca. 20.000 € für das Unternehmen zu rechnen. Gleichwohl würden sich die Kosten über einen Zeitraum ab ca. 3 Jahren amortisieren.