Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass er noch einmal den Versuch starte, eine Änderung des Beschlussvorschlags herbeizuführen. Seine Fraktion werde den Vorschlag in dieser Form nicht mittragen können, wobei sie nicht grundsätzlich eine Erhöhung der Hundesteuer ausschließe. Doch im vorhandenen Vorschlag seien die Erhöhungen sehr unterschiedlich, zum Teil würden sie stark schwanken. Er schlage als Kompromiss vor, dass die Steigerungen nicht ganz so hoch angesetzt würden und in jeder Kategorie bei ca. 10% liegen sollten. Natürlich sei die Hundesteuer seit vielen Jahren nicht erhöht worden. Dennoch sollten Menschen mit Hunden – gerade in der derzeitigen Situation – nicht zu sehr belastet werden. Immerhin bestehe die Gefahr, dass die Hunde dann abgegeben würden. Das sollte vermieden werden.

 

Stadtverordneter Banzet nahm Bezug auf seine Aussage im Haupt- und Finanzausschuss und bekräftigte, dass seine Fraktion die Erhöhung der Hundesteuer ablehne. Dadurch würden zu viele Menschen getroffen, die aufgrund der Situation rund um Corona und der kommenden Energiekrise ohnehin nur schwer über die Runden kommen. Man wolle nicht, dass die Hunde im Tierheim landen würden. Steuererhöhungen seien in diesem Bereich nicht die richtigen Mittel. Daher würde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

 

Stadtverordneter Schumacher erläuterte, dass die Hundesteuer seit vielen Jahren nicht erhöht worden sei. Mit Ausnahme der Gemeinde Gangelt liege Geilenkirchen trotz der möglichen Erhöhung noch immer im unteren Bereich des Hundesteuersatzes. Es sei nicht beabsichtigt, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen. Vielmehr gehe es um die Sensibilisierung in Bezug auf Hundehaltung als solche, vor allem in Bezug auf die Frage, ob die Tiere auch artgerecht gehalten und geführt werden können. Daher sei dieser Antrag so formuliert und im Haupt- und Finanzausschuss noch einmal angepasst worden.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung auf. 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt mehrheitlich die Erhöhung der Hundesteuersätze zum 01.01.2023 in der nachfolgenden Form:

 

Ein Hund          70,- €

Zwei Hunde     90,- €

Drei und mehr Hunde 110,- €

Ein gefährlicher Hund (Listenhund)    420,- €

Zwei oder mehrere gefährliche Hunde (Listenhunde)            575,- €

 

Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines Entwurfs der Hundesteuersatzung mit den entsprechend angepassten Steuersätzen.