Sitzung: 29.09.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 2622/2022
Beschlussvorschlag:
- Die Abwägung der im
Planaufstellungsverfahren während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird gem. dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Herr Kauhl sah es als wichtig an, dass ausreichend Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.