Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Planaufstellungsverfahren während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Herr Kauhl sah es als wichtig an, dass ausreichend Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.