Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

a)      Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass es einen neuen Gesetzentwurf in Sachen Kalkulation der Abwassergebühren gebe. Vorgesehen sei eine Änderung und Ergänzung des § 6 KAG NRW. Hierdurch werde das gesetzliche Gebührenrecht weiterentwickelt. Die neue OVG-Rechtsprechung werde dahingehend aufgegriffen, dass die frühere Art und Weise der Berechnung des früher zulässigen Nominalzinssatzes geändert werde. Bisher werde mit einem 50-jährigen Durchschnittszeitraum gerechnet; dieser werde nun auf 30 Jahre verkürzt. Außerdem entfalle der früher berechnete 0,5 %-ige Zuschlag. Effektiv bedeute dies, dass der neue kalkulatorische Zinssatz 3,25 % betragen werde – im Gegensatz zu dem bisher in Ansatz gebrachten kalkulatorischen Zinssatz von 5,242 %. Es könne derzeit noch keine Aussage dazu gemacht werden, wann das Gesetz in Kraft treten werde.

 

b)      Zur Brücke über dem Fluss Wurm bei Nirm erklärte Bürgermeisterin Ritzerfeld, dass der bei der Bezirksregierung Köln gestellte Kostenänderungsantrag erfolgreich gewesen sei. Von den 330.000 € Baukosten erhalte die Stadt eine Landeszuwendung aus dem Sonderprogramm „Erhaltungsinvestitionen“ in Höhe von 95 %. Dies seien 313.500 €, sodass lediglich ein Eigenanteil von 16.500 € verbleibe.

 

c)      Zum kommunalen Modellvorhaben „Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal“ erklärte Bürgermeisterin Ritzerfeld, dass für dieses Projekt ein Zuwendungsbescheid vom 30.08.2022 eingegangen sei. Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 1.874.992,42 € erhalte die Stadt eine Projektförderung i. H. v. 80 %, d. h. rund 1,5 Mio. € (1.499.993,94 €). Der städtische Eigenanteil betrage hierbei rund 375.000 €.

 

d)      Zu den Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden erklärte Bürgermeisterin Ritzerfeld, dass mit Zuwendungsbescheid vom 26.09.2022 die Stadt eine Zuwendung i. H. v. 21.790 € im Rahmen des Förderaufrufs „Projektförderung: Beratungsleistungen zum Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden oder Freiflächen“ erhalten habe. Dies sei eine Landesförderung; die Förderhöhe betrage 90 %. Der städtische Eigenanteil betrage rund 2.400 €.