Sitzung: 19.10.2022 Rat der Stadt Geilenkirchen
1. Der Straßenbau für die Verlegung der L
364 zwischen Süggerath und Geilenkirchen sei abgeschlossen. In einem gemeinsamen
Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde und Vertretern des Landesbetriebes
Straßen NRW am 06.10.2022 habe man festgelegt, die Straße (L 364n) als
Einbahnstraße in Fahrtrichtung Geilenkirchen zu öffnen. Die geplante kurzfristige Öffnung der L
364 n sei wegen des fehlenden Brückenbauwerks nur als Einbahnstraße in
Fahrtrichtung Geilenkirchen möglich. Aus sicherheitstechnischen Gründen in
Bezug auf die Bahnübergänge könne daher die Öffnung der Straße in vorgenannter
Form nur ohne eine Änderung der Vorfahrtsregelungen und der Abbiegebeziehungen
in den Bereichen der beiden vorhandenen Bahnübergänge erfolgen. Änderungen der
Vorfahrtsregelungen und Abbiegebeziehungen an den bestehenden beschrankten
Bahnübergängen würden erfahrungsgemäß langwierige Planungs- und
Abstimmungsprozesse mit der Deutschen Bahn nach sich ziehen. Über die jetzt
vorgesehene Verkehrsregelung werde die Deutsche Bahn entsprechend vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW informiert. Zu welchem Zeitpunkt mit den Arbeiten
zur Errichtung des Brückenbauwerkes begonnen werde, könne vom Landesbetrieb zum
jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden. Hier werde im Moment von mehreren
Jahren ausgegangen.
2.
Nach
Rücksprache des RPA mit dem RPA-Ausschussvorsitzenden, Herrn Kravanja, sei die
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abgesagt worden. Grund hierfür sei,
dass der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2021 noch nicht fertiggestellt sei,
da der Jahresabschlussentwurf 2021 dem RPA erst im September zugeleitet worden
sei. Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses solle im ersten Quartal des
Jahres 2023 nachgeholt werden.
- Bürgermeisterin Ritzerfeld
verlas das Statement der Grundstückseigentümerin, Fa. Centerscape nach der
letzten Videokonferenz am 14.10.2022 bezüglich des aktuellen Planungsstandes
an der Haihover Straße 1, 52511 Geilenkirchen. „Die Planungen für eine
Neugestaltung des ehemaligen Rewe Standortes an der Haihover Straße 1
durch den Eigentümer Centerscape Deutschland GmbH schreiten voran.
Zusammen mit einem erfahrenen und namhaften Projektentwickler wurde für
den Standort ein modernes Konzept entwickelt, bei dem die zentrumsnahe
Lage des Grundstücks entsprechend einbezogen wird. So wird zur
Versorgungssicherheit der Anwohner bei der Neuplanung wieder ein
Vollsortimenter berücksichtigt, welcher durch die Ansiedlung eines
Discount- und Drogeriemarktes ergänzt werden soll. Um der großen Nachfrage
an zentrumsnahem Wohnraum gerecht zu werden, ist eine obergeschossige
Wohnbebauung vorgesehen, welche die Kombination aus Handel und Wohnen gut
in das urbane Umfeld integrieren wird. Die Centerscape Deutschland GmbH
steht zusammen mit seinem Projektentwicklungspartner im engen Austausch
mit der Bürgermeisterin, dem Stadtplanungsamt und den weiteren zuständigen
städtischen Gremien, um die nächsten Planungsphasen abzustimmen.“